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Jetzt mit eureos beantragen: Corona-Dezemberhilfen des Bundes

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie hat die Bundesregierung eine weitere, verschärfte Lockdown-Phase im Dezember 2020 beschlossen. Für von den Schließungen betroffene Unternehmen wurden die außerordentlichen Wirtschaftshilfen bereits im Dezember verlängert. Eine Antragstellung über Ihren Steuerberater ist ab sofort möglich.

14.01.2021

Die Bundesregierung verlängert die außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen, die direkt oder indirekt durch die beschlossenen Lockdown-Maßnahmen betroffen sind und erhebliche Umsatzeinbußen während der Schließungsphase verzeichnen. Damit wird die bereits bestehende Novemberhilfe mit der sog. Dezemberhilfe fortgeführt.

Grundsätzlich können Unternehmen, die von den Lockdown-Maßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Dezember 2020 als Kostenpauschale bezuschussen lassen. Alle Details zur Antragsberechtigung, den Förderkonditionen und der Antragstellung finden Sie in unserem Newsbeitrag vom 22. Dezember 2020.

Antragstellung ab sofort möglich

Seit Anfang des Jahres ist eine Antragstellung für die Dezemberhilfen auf der bundesweiten Online-Plattform des BMWi möglich. Die Antragstellung muss zwingend über einen registrierten, prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte) erfolgen.

Eine Ausnahme gilt für Solo-Selbstständige: Diese können einen Direktantrag auch ohne prüfenden Dritten stellen, sofern die Antragshöhe EUR 5.000,00 nicht übersteigt und nicht bereits ein Antrag auf Überbrückungshilfe I oder II gestellt wurde.

Seit Anfang Januar werden zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent, maximal jedoch EUR 50.000,00, an die antragstellenden Unternehmen zeitnah und unbürokratisch ausgezahlt.

Anträge für die Dezemberhilfe können bis 31. März 2021 gestellt werden.

Weitere Details zu den November-/Dezemberhilfen und anderen Förderprogrammen finden Sie auch auf unserem Corona-Newsportal. Darin finden Sie Neuigkeiten rund um steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen in der Corona-Krise, die wir regelmäßig für Sie aktualisieren.

Sie haben Fragen zur Antragsberechtigung und einer möglichen Förderung im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe oder November- und Dezemberhilfen? Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung, von der Beratung bis zur Schlussabrechnung.

Wir haben bundesweit für zahlreiche Unternehmen die Beantragung der sog. Überbrückungshilfen und November- sowie Dezemberhilfen erfolgreich umgesetzt.

In unserem eureos-Online Seminar „Corona-Hilfsprogramme effektiv nutzen – Fallstricke vermeiden“ teilen wir unsere Erfahrungen mit Antragsverfahren und Antragsplattform und beantworten gern kostenfrei Ihre Fragen.

Besuchen Sie auch unser Corona-Newsportal. Darin stellen wir kontinuierlich Neuigkeiten zu rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen in der Corona-Krise für Sie zusammen.

Corona-Newsportal Wie Sie als Unternehmen die Krise meistern 

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