Kassen- und Parkscheinautomaten sowie Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge müssen künftig nicht mehr verpflichtend mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufgerüstet werden. EU-Taxameter und Wegstreckenzähler unterliegen hingegen nun der Aufrüstungspflicht.
Am 20. Mai 2021 beschloss der Bundestag die Verordnung zur Änderung der KassenSichV nach Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Über die geplanten Änderungen berichteten wir bereits im Beitrag vom 20. Mai 2021.
Praxishinweis
Durch das BMF-Schreiben vom 3. Mai 2021 wurde die Pflicht zur Aufrüstung der Kassen- und Parkscheinautomaten bereits faktisch ausgeschlossen, sodass hier kein gesonderter Antrag für eine individuelle Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt gestellt werden musste. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen, sollte die Implementierung der TSE durch Ihren Hersteller in aufrüstungspflichtigen Kassen noch auf sich warten lassen.
Bei Fragen in diesem Zusammenhang sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter.
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