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Neuauflage: Kommentar „Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht“ im Nomos-Verlag unter Mitarbeit von RAin Dr. Almuth Werner und RA/StB Dr. Ralph Bartmuß

Der Nomos-Verlag hat dieser Tage auf knapp 2.300 Seiten eine Neubearbeitung des Kommentars für gemeinnützige Körperschaften in Deutschland geltenden Rechts vorgelegt. Bei den 39 Bearbeitern handelt es sich um das Who-is-who der in diesem Bereich publizierenden Autoren, darunter RAin Dr. Almuth Werner und RA/ StB Dr. Ralph Bartmuß.

23.09.2020

Der Kommentar ist der einzige Kommentar, der sich ausführlich und ausschließlich dem Steuerrecht gemeinnütziger Körperschaften widmet. Er vereint sämtliche Einzelgesetze für (gemeinnützige) Vereine, Stiftungen, gGmbHs, gAGs und gemeinnützige Genossenschaften in einem Band. Auch der BFH greift regelmäßig auf ihn zurück und bezieht ihn in die Abwägung seiner Entscheidungen ein, so zuletzt in seinem kürzlich veröffentlichten, wegweisenden Urteil vom 12. März 2020, V R 5/17, Rz. 60, zur Angemessenheit von Geschäftsführungsgehälter und den sich daraus ergebenden Folgen für die Mittelverwendung bei gemeinnützigen Körperschaften (§ 63 AO).

Als Experten mit umfassender, langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der rechtlichen und steuerrechtlichen Beratung von gemeinnützigen Körperschaften waren Dr. Almuth Werner und Dr. Ralph Bartmuß nunmehr auch an der im September 2020 erschienenen 2. Auflage des Kommentars beteiligt.

Die Kommentierung durch RAin Dr. Almuth Werner enthält wertvolle Praxishinweise für die grundsätzliche gemeinnützige Aufgabenstellung von gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen und zahlreiche Verweise auf Einzelnormen in verschiedenen Steuergesetzen und auf Verwaltungsregelungen. Damit werden den Leitungsorganen von Stiftungen und Vereinen wichtige Hinweise für die steuerlichen Rahmenbedingungen an die Hand gegeben. Neuerungen des Vereins- und Stiftungsrechts sind in die zweite Auflage eingeflossen (z.B. Stiftungsrechtsreform, Vereinsklassenabgrenzung).

Gemeinsam kommentieren RAin Dr. Almuth Werner und RA/StB Dr. Ralph Bartmuß die für die steuerliche Satzungsgestaltung und die tatsächliche Geschäftsführung relevanten Normen der Abgabenordnung (§§ 60, 63 AO).

eureos hat seine besondere Expertise im Gemeinnützigkeitsrecht in den vergangenen Jahren rund um das Team von Dr. Almuth Werner, Dr. Ralph Bartmuß und Doreen Adam weiter ausgebaut. Wir knüpfen an Traditionen an, kennen die Trends im Markt und sind in Netzwerken und Verbänden aktiv. Im Team von Steuerberatern und Rechtsanwälten beraten wir gemeinnützige Körperschaften aus rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht. Mehr erfahren Sie auch in unserem Branchenschwerpunkt.

Dr. Almuth Werner berät v. a. gemeinnützige Körperschaften (NPO) bezüglich ihrer äußeren und internen Strukturen, zu Compliance, Umstrukturierungen, der laufenden Tätigkeit wie Projekten und Kooperationen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Beratung zu selbstständigen und unselbstständigen Stiftungen – hier gemeinnützigen wie auch Familienstiftungen, von Vereinen/Verbänden sowie kirchlichen Einrichtungen.

Dr. Ralph Bartmuß berät vor allem Unternehmen der öffentlichen Hand in allen laufenden steuerlichen Fragen, bei Außenprüfungen sowie Umstrukturierungen. Zu den von ihm betreuten Mandanten gehören Universitäten, Hochschulen und Kommunen, (gemeinnützige) Unternehmen der Gesundheits- und Bildungswirtschaft sowie Versorgungs-, Entsorgungs- und Verkehrsunternehmen.

Weitere Informationen zum aktuellen Band „Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht“ finden Sie hier.

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