Durch ein Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG) soll unter anderem das Verfahren zur Entlastung beschränkt Steuerpflichtiger von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) grundlegend überarbeitet werden. Darüber hinaus sind weitreichende Missbrauchsvermeidungsvorschriften vorgesehen.
Über das Vorhaben und die wichtigsten Inhalte des Gesetzesvorhabens haben wir bereits mit Newsbeitrag vom 18. Februar 2021 berichtet. Am 5. März 2021 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf verabschiedet und diverse Änderungen und Ergänzungen vorgeschlagen.
Nachfolgend stellen wir die Änderungsvorschläge des Bundesrats sowie die Position der Bundesregierung zu den jeweiligen Vorschlägen kurz dar:
Stellungnahme Bundesrat | Stellungnahme Bundesregierung |
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Die Bundesregierung leitet die Stellungnahme des Bundesrates zusammen mit der ihrerseits erfolgten Stellungnahme auf die Vorschläge und Prüfbitten des Bundesrats an den Bundestag weiter. Darauf werden die Beratungen auf dieser Ebene fortgesetzt.
Einige der Änderungsvorschläge sind vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Krise und vor dem Hintergrund der im Rahmen des geplanten AbzStEntModG enthaltenen Verschärfungen begrüßenswert. Inwiefern die Änderungsvorschläge jedoch tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.
Wird das hohe Tempo bei der weiteren Umsetzung des Gesetzes beibehalten, könnte noch bis zur Sommerpause mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu rechnen sein. Wir werden Sie an dieser Stelle zum weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens informieren. Zur Stellungnahme des Bundesrates gelangen Sie hier. Die Gegenäußerung der Bundesregierung wurde hier veröffentlicht.
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
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