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Stellungnahmen des Bundesrates und der Bundesregierung zum AbzStEntModG

Durch ein Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG) soll unter anderem das Verfahren zur Entlastung beschränkt Steuerpflichtiger von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) grundlegend überarbeitet werden. Darüber hinaus sind weitreichende Missbrauchsvermeidungsvorschriften vorgesehen.

Über das Vorhaben und die wichtigsten Inhalte des Gesetzesvorhabens haben wir bereits mit Newsbeitrag vom 18. Februar 2021 berichtet. Am 5. März 2021 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf verabschiedet und diverse Änderungen und Ergänzungen vorgeschlagen.

Nachfolgend stellen wir die Änderungsvorschläge des Bundesrats sowie die Position der Bundesregierung zu den jeweiligen Vorschlägen kurz dar:

     Stellungnahme Bundesrat      Stellungnahme Bundesregierung
  • Steuerfreie Abgabe von Schutzmasken von Arbeitgebern an Arbeitnehmer, auch wenn es nicht im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse liegt (§ 12 EStG)
  • Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab.
  • Der Auszahlungszeitraum für den Corona-Bonus soll bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden (§ 3 Nr. 11a EStG).
  • Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu.
  • Anhebung der Grenze für Sofortabschreibungen auf EUR 1.000; eine Poolabschreibung kann dann entfallen (§ 6 EStG).
  • Die Bundesregierung will den Vorschlag näher prüfen.
  • Ausschluss der Dauerüberzahlerbescheinigung aus dem Katalog der eine Abstandnahme vom Steuerabzug begründenden Bescheinigungen (§ 44a EStG)
  • Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu.
  • Bitte um Prüfung der Einbeziehung von Netzwerkgesellschaften und deren Organisationseinheiten in die Definition des Begriffs der nahestehenden Person (§ 1 AStG).
  • Die Bundesregierung wird der Prüfbitte nachkommen.
  • Der Anwendungsbereich der Öffnungsklausel zur Mediananpassung im Verrechnungspreisbereich soll enger gefasst werden (§ 1 Abs. 3a EStG-E).
  • Die Bundesregierung wird den Vorschlag prüfen.
  • Konkretisierung des allgemeinen Fremdvergleichsgrundsatzes für Finanzierungsfragen (§ 1 Abs. 3d, 3e AStG-E).
  • Die Bundesregierung wird den Vorschlag prüfen.
  • Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerungen soll vom Ermessen des Finanzamtes abhängen (Behandlung analog zur Umsatzsteuer-Voranmeldung) (§ 152 AO).
  • Die Bundesregierung wird den Vorschlag prüfen.
  • Weitere, insbesondere redaktionelle Änderungen

Die Bundesregierung leitet die Stellungnahme des Bundesrates zusammen mit der ihrerseits erfolgten Stellungnahme auf die Vorschläge und Prüfbitten des Bundesrats an den Bundestag weiter. Darauf werden die Beratungen auf dieser Ebene fortgesetzt.

Einige der Änderungsvorschläge sind vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Krise und vor dem Hintergrund der im Rahmen des geplanten AbzStEntModG enthaltenen Verschärfungen begrüßenswert. Inwiefern die Änderungsvorschläge jedoch tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

Wird das hohe Tempo bei der weiteren Umsetzung des Gesetzes beibehalten, könnte noch bis zur Sommerpause mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu rechnen sein. Wir werden Sie an dieser Stelle zum weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens informieren. Zur Stellungnahme des Bundesrates gelangen Sie hier. Die Gegenäußerung der Bundesregierung wurde hier veröffentlicht.

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