Fachnews
Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe – Erleichterte Zugangsvoraussetzungen und höhere Förderung

Das Überbrückungshilfeprogramm für KMU, Soloselbstständige und Freiberufler wurde für den Förderzeitraum September bis Dezember 2020 verlängert. Für das gemeinsame Hilfsprogramm des Bundes und der Länder gelten nun vereinfachte Zugangskonditionen und höhere Fördersätze.

23.09.2020

Zugangsbedingungen und Förderung – was ist neu?

Die Grundstruktur des Förderprogramms bleibt gemäß Angaben des BMWI erhalten. Unternehmen aller Branchen, die durch die Corona-Krise und die damit verbundenen Lockdown-Maßnahmen erheblich betroffen sind, können nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den Fixkosten in den Fördermonaten September bis Dezember 2020 erhalten.

Bezüglich Zugangsvoraussetzungen und Förderhöhe wurden jedoch folgende Anpassungen vorgenommen:

1. Umsatzrückgang als Zugangsvoraussetzung

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum
    verzeichnet haben.

2. Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeiträge von bisher 9.000,00 EUR bzw. 15.000,00 EUR

3. Erhöhung der Fördersätze

  • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten),
  • 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und
  • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch).

Abhängig von der Höhe der Fixkosten können Unternehmen bis zu 200.000,00 EUR Förderung für vier Monate erhalten.

4. Die Personalkostenpauschale wird auf 20 Prozent der förderfähigen Fixkosten erhöht (bisher 10 Prozent).

5. Im Rahmen der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Wie bereits das laufende Überbrückungsprogramm soll auch die nächste Antragsphase über die Online-Antragsplattform abgewickelt werden. Der Antragstellung ist weiterhin zwingend durch einen prüfenden Dritten vorzunehmen. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge sind weiterhin die Bewilligungsstellen der Länder. Anträge können voraussichtlich ab Oktober 2020 gestellt werden.

Weitere Details zu den Überbrückungshilfen und anderen Förderprogrammen haben wir auf unserem Corona-Newsportal zusammengestellt. Darin finden Sie Neuigkeiten rund um steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen in der Corona-Krise, die wir regelmäßig für Sie aktualisieren.

Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung der Überbrückungshilfen, von der Beratung bis zur Schlussabrechnung. Sprechen Sie uns gern an.

Besuchen Sie auch unser Corona-Newsportal. Darin stellen wir kontinuierlich Neuigkeiten zu rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen in der Corona-Krise für Sie zusammen.

Corona-Newsportal Wie Sie als Unternehmen die Krise meistern 

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner
Christina Walter
Christina Walter

Partnerin, Steuerberaterin

Annegret Fehlisch
Annegret Fehlisch

Senior Associate, Steuerberaterin

eureos Infoservice

Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

Jetzt anmelden