Fachnews
Umsetzungsgesetz zum Multilateralen Instrument beschlossen

Am 24. November 2016 wurde von der OECD das sogenannte Multilaterale Instrument (MLI) vorgestellt, welches Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, kurz: BEPS) in einer Mehrzahl von Doppelbesteuerungsabkommen zeitgleich umsetzen soll. Dabei sollen internationale Mindeststandards geschaffen werden, um den Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu vermeiden. Gleichzeitig sollen Streitbeilegungsmechanismen zwischen verschiedenen Ländern verbessert werden.

22.10.2020

Das MLI dient dabei als Ersatz zu langwierigen Verhandlungen zwischen den beteiligten Staaten einzelner DBA. Das MLI soll nun ermöglichen, DBA von insgesamt über 100 Ländern nach entsprechender Auswahl gleichzeitig und möglichst ohne großen Verwaltungsaufwand zu aktualisieren. Über die Unterzeichnung des entsprechenden Abkommens hatten wir bereits in unserem Newsbeitrag vom 9. Juni 2017 berichtet.

Das MLI enthält Formulierungen zur Umsetzung der Ergebnisse des BEPS-Berichtes der OECD zu verschiedenen Themenbereichen innerhalb von DBA (unter anderem Verhinderung von Abkommensmissbrauch laut BEPS-Aktionspunkt 6, Verhinderung der künstlichen Umgehung des Status als Betriebsstätte laut BEPS-Aktionspunkt 7 oder Verbesserung der Effizienz von Streitbeilegungsmechanismen laut BEPS-Aktionspunkt 14).

Dabei fungiert das MLI selbst als Rechtsgrundlage, sodass der Inhalt der bestehenden DBA selbst nicht geändert werden muss. Bei der Auslegung der DBA ist daher das MLI künftig anzuwenden. Hierfür ist jedoch die Ratifizierung des MLI in den einzelnen Vertragsstaaten erforderlich.

Nachdem bis zum 28. Februar 2020 das MLI erst in 36 Ländern in Kraft getreten war, hat der Bundestag am 8. Oktober 2020 den Entwurf der Bundesregierung zu einem entsprechenden Umsetzungsgesetz zum MLI ebenfalls angenommen. Der deutsche Ratifizierungsprozess wird damit kontinuierlich und wie geplant fortgesetzt.

Der Bundestag hat keine Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf vom 27. Mai 2020 vorgenommen, sodass die 14 von der Bundesregierung vorgeschlagenen DBA über das MLI angepasst werden können. Die Liste der über das MLI anzupassenden DBA findet sich im Regierungsentwurf vom 27. Mai 2020 (ab S. 77), der auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) veröffentlicht wurde.

Nach Abschluss der Ratifikation des MLI werden die Umsetzungsgesetze zu den einzelnen DBA mit einem separaten Gesetzgebungsprozess im Sinne des MLI angepasst, sodass materielle Änderungen aktuell bestehender DBA je nach Geschwindigkeit der Umsetzung frühestens ab dem 1. Januar 2022 zu erwarten sind.

Update vom 5. Februar 2021:

Das Umsetzungsgesetz zum Multilateralen Instrument (MLI) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; die Ratifizierungsurkunde bei der OECD hinterlegt. Damit ist der Ratifikationsprozess in Deutschland formal abgeschlossen.

In einem nächsten Schritt erfolgt die Änderung der 14 im MLI benannten DBA in jeweils weiteren Gesetzgebungsverfahren. Bevor die Änderungen bestätigt werden, wird Deutschland Konsultationsverfahren mit den anderen Ländern durchführen, um Einigkeit über die durch das MLI herbeigeführten Effekte zu erzielen.

Erst danach werden die Änderungen an den DBA wirksam, sofern auch der jeweils andere Staat das entsprechende DBA zum MLI angemeldet und innerstaatlich umgesetzt hat. Die Anwendbarkeit des MLI auf deutsche DBA wird daher nicht vor 2022, gegebenenfalls auch erst ab 2023 erwartet.

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