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Überbrückungshilfen für KMU: Antragsfrist bis 30. September 2020 verlängert

Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für Überbrückungshilfen um einen Monat verlängert. Durch Corona in Schwierigkeiten geratene Unternehmen können die Hilfen nun bis 30. September 2020 beantragen.

04.08.2020

Bundesweite Online-Plattform

Seit Anfang Juli 2020 ist die bundesweite Plattform für die Beantragung der Überbrückungshilfen durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer online.

Die Antragsfrist wurde nun um einen Monat bis zum 30. September 2020 verlängert.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie reagiert damit auf Hinweise von Branchenvertretern der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die anfängliche technische Probleme im Registrierungs- und Antragsprozess bemängelten.

Die Antragstellung ist erst seit Mitte Juli 2020 möglich. Nach Angaben des Handelsblatts wurden bis Ende Juli 2020 lediglich knapp 11.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen vor rd. 270 Millionen Euro gestellt. Insgesamt stellt die Bundesregierung bis zu 25 Milliarden Euro für das Hilfsprogramm bereit.

Branchenvertreter, u. a. der Bundessteuerberaterkammer, begrüßen die Fristverlängerung – damit könnten noch mehr in Not geratene Unternehmen auf dieses wichtige Programm zugreifen.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Die Antragstellung muss durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer) im Namen des Antragstellers erfolgen, der die vom Antragsteller bereit gestellten Unterlagen und Angaben vor der Antragsstellung auf ihre Plausibilität hin prüft.

Bei der Antragstellung sind Angaben zum Antragsteller zu machen und die Höhe der Umsatzeinbrüche und der erstattungsfähigen Betriebskosten für den beantragten Förderzeitraum abzuschätzen. Eine Schlussabrechnung mit endgültigen Fixkosten- und Umsatzzahlen erfolgt nach Ablauf des bewilligten Förderzeitraumes.

Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung der Überbrückungshilfen, von der Beratung bis zur Schlussabrechnung. Sprechen Sie uns gern an.

Weitere Details zu den Überbrückungshilfen finden Sie auch auf unserem Corona-Newsportal. Darin finden Sie Neuigkeiten rund um steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen in der Corona-Krise, die wir regelmäßig für Sie aktualisieren.

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