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Überbrückungshilfe III: Neuer Eigenkapitalzuschuss und weitere Verbesserungen

Die Bundesregierung hat mit der Einführung des sogenannten Eigenkapitalzuschusses für besonders stark von der Krise betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III wesentlich verbessert. Außerdem wurden weitere Verbesserungen vor allem für die Veranstaltungs-, Kultur- und Reisebranche sowie den Handel vorgenommen. Die Anpassung der FAQ erfolgte zum 22. April 2021.

25.04.2021
Eigenkapitalzuschuss

Der neue Eigenkapitalzuschuss unterstützt besonders stark von der Krise betroffene Unternehmen finanziell. Dazu zählen alle Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in drei oder mehr Monaten des Förderzeitraums November 2020 bis Juni 2021 erlitten. Hierbei erfolgt eine gestaffelte Unterstützung in Abhängigkeit von der Dauer des Umsatzeinbruches. Der Zuschuss kann bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten nach Nummer 1 bis 11 der FAQ zur Überbrückungshilfe III betragen. Die maximale Förderung ist erreicht, wenn ein Umsatzeinbruch von 50 Prozent in fünf oder mehr Monaten im Förderzeitraum entstanden ist. Der Eigenkapitalzuschuss wird dabei nicht mit der Überbrückungshilfe III verrechnet, sondern stellt eine zusätzliche Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III dar. Änderungsanträge können bisher noch nicht über Antragsportal gestellt werden.

Weitere Verbesserungen

Neben dem zuvor genannten Eigenkapitalzuschuss gibt es noch weitere geplante Verbesserungen. Eine, die alle Unternehmen betrifft, ist die Anhebung der Fixkostenerstattung von 90 Prozent auf 100 Prozent, wenn das Unternehmen einen Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent im jeweiligen Monat des Förderzeitraums erleidet.

Die Möglichkeiten zur Sonderabschreibung von Saisonware war bisher nur den Einzelhändlern vorbehalten. Dies wurde nun auf Hersteller sowie Großhändler ausgeweitet.

Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisebranche können zukünftig von einer Anschubhilfe unterstützt werden. Diese beträgt für jeden Fördermonat 20 Prozent der Lohnsumme des Referenzmonats im Jahr 2019 betragen. Insgesamt wird die Anschubhilfe jedoch auf 2 Mio. EUR pro Unternehmen gedeckelt.

Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche können nun zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor dem angesetzten Veranstaltungsdatum liegen, bei der Beantragung berücksichtigen.

Weitere Verbesserungen betreffen sowohl Soloselbstständige als auch Unternehmen, die nun im Rahmen der Schlussabrechnung ein nachträgliches Wahlrecht zwischen der Neustarthilfe und der Überbrückungshilfe III eingeräumt bekommen. Dies ermöglicht es nun, die tatsächliche Entwicklung des Geschäftes zu berücksichtigen und damit im Nachhinein die günstigere der beiden Alternativen zu wählen.

Die vollständige Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) finden Sie hier.

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Weitere Details zu den Überbrückungshilfen und anderen Förderprogrammen finden Sie auch auf unserem Corona-Newsportal. Darin finden Sie Neuigkeiten rund um steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen in der Corona-Krise, die wir regelmäßig für Sie aktualisieren.

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