Fachnews
Schlussabrechnung für Paket II der Corona-Hilfen seit 15. November 2022 eingeschränkt möglich

Seit dem 15. November 2022 kann die Schlussabrechnung für das Paket II, bestehend aus Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV, im digitalen Antragsportal eingereicht werden. Die Möglichkeit zur Einreichung unterliegt jedoch bestimmten Voraussetzungen.

25.11.2022
Partielle Freischaltung der Schlussabrechnung Paket II

Alle Unternehmen, die eine Corona-Wirtschaftshilfe durch einen prüfenden Dritten beantragt und einen (Teil-)Bewilligungsbescheid erhalten haben, sind dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2023 eine Schlussabrechnung einzureichen. Die Schlussabrechnung für die Corona-Wirtschaftshilfen des ersten Pakets (Überbrückungshilfe I, II und III sowie November- und Dezemberhilfe) kann bereits seit Mai 2022 eingereicht werden. Seit dem 15. November 2022 ist nun auch die Schlussabrechnung des zweiten Pakets (Überbrückungshilfe III Plus und IV) eingeschränkt möglich. Die Möglichkeit zur Einreichung unterliegt jedoch bestimmten Voraussetzungen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Abrechnung des zweiten Pakets nur dann möglich, wenn

  • Das Unternehmen keine Schlussabrechnung des ersten Pakets einreichen muss oder
  • die Prüfung des ersten Pakets durch die Bewilligungsstelle bereits abgeschlossen ist.

Beide Fälle decken jedoch nur einen kleinen Teil der Unternehmen ab. Eine Einreichung ohne Vorliegen dieser Kriterien soll voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2023 möglich sein.

Knappe Einreichungsfrist der Schlussabrechnungen

Für die Schlussabrechnung des zweiten Pakets gilt grundsätzlich die gleiche Einreichungsfrist wie für Paket I – der 30. Juni 2023. Eine Verlängerung dieser Frist auf den 31. Dezember 2023 ist nur in Einzelfällen und nur auf Antrag im digitalen Antragsportal möglich. Die Möglichkeit zur Beantragung der Nachfrist soll voraussichtlich Anfang 2023 bereitgestellt werden. Grundsätzlich liegen zwischen der voraussetzungslosen Freischaltung der Schlussabrechnung für das Paket II und der allgemeinen Abgabefrist am 30. Juni 2023 demgemäß nur wenige Monate. Angesichts der knappen Fristsetzung empfehlen wir, die Schlussabrechnung beider Pakete bereits jetzt vorzubereiten.

Falls Sie Fragen zu den Corona-Wirtschaftshilfen oder deren Schlussabrechnung haben, stehen wir Ihnen als erfahrenes Beratungsunternehmen gerne zur Verfügung.

Weitere Details zu den November-/Dezemberhilfen und anderen Förderprogrammen finden Sie auch auf unserem Corona-Newsportal. Darin finden Sie Neuigkeiten rund um steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen in der Corona-Krise, die wir regelmäßig für Sie aktualisieren.

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner
Christina Walter
Christina Walter

Partnerin, Steuerberaterin

Annegret Fehlisch
Annegret Fehlisch

Senior Associate, Steuerberaterin

eureos Infoservice

Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

Jetzt anmelden