Nach dem am 7. Juli 2023 veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zum Mindestbesteuerungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz folgte nun am 17. August 2023 der Entwurf der Bundesregierung. Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung, um so einem schädlichen Steuerwettbewerb und aggressiver Steuergestaltung entgegenzuwirken.
Der Regierungsentwurf enthält neben den bereits genannten Maßnahmen zur Sicherstellung einer globalen Mindestbesteuerung ebenfalls steuerliche Begleitmaßnahmen und Anpassungen des HGB. Wir verweisen an dieser Stelle auf unseren Beitrag zum Referentenentwurf vom 21. Juli 2023, in welchem wir bereits die grundlegenden Informationen des Gesetzesentwurfs zusammengefasst haben.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Änderungen zu dem vorliegenden Regierungsentwurf der Bundesregierung dar:
Wichtige Änderungen im Regierungsentwurf
Im Hinblick auf den Referentenentwurf des BMF wurden besonders die Begleitmaßnahmen des Gesetzesentwurfs angepasst. Zum einen wurde die im Referentenentwurf enthaltene Maßnahme, die Lizenzschranke des § 4j EStG zu streichen, nicht in den Regierungsentwurf übernommen. Stattdessen soll eine Reform der Lizenzschranke erfolgen, indem beispielsweise ihr Anwendungsbereich reduziert wird. Die Niedrigsteuergrenze bei der Lizenzschranke soll für Aufwendungen, welche nach dem 31. Dezember 2023 entstehen, ebenfalls von 25 % auf 15 % abgesenkt werden, um einen Gleichlauf zur Absenkung des Steuersatzes bei der Hinzurechnungsbesteuerung zu erzielen.
Die Absenkung der AStG-Niedrigsteuergrenze von 25 % auf 15 % (§ 8 Abs. 5 AStG) ist weiterhin vorgesehen. Allerdings ist die Abschaffung der Gewerbesteuerpflicht der AStG-Hinzurechnungsbeträge (geregelt in § 7 Satz 7 bis 9 GewStG) im Regierungsentwurf entfallen.
Im HGB ist eine verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern vorgesehen, die aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes oder entsprechender ausländischer Steuergesetze resultieren. Durch diese Anpassung soll sowohl die Komplexität der Umsetzung des Mindeststeuergesetzes reduziert als auch einer etwaigen Benachteiligung für HGB-Bilanzierer entgegengewirkt werden.
Einschätzung und Ausblick
Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein, sodass eine fristgerechte Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie in nationales Recht gewährleistet werden kann.
Die beabsichtigte Streichung des Wegfalls der Lizenzschranke und des Wegfalls der Gewerbesteuerpflicht für Hinzurechnungsbeträge ist zu kritisieren; insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begleitmaßnahmen dazu gedacht waren, den Compliance-Aufwand zu reduzieren und möglichen Belastungen, hervorgerufen durch die Mindestbesteuerung, entgegenzuwirken.
Bei dem vorliegenden Regierungsentwurf handelt es sich um eine bislang unveröffentlichte Fassung. Sollte die veröffentlichte Fassung weitere Änderungen enthalten, werden wir hierüber entsprechend berichten.