Fachnews
November- und Dezemberhilfe Extra: EU genehmigt außerordentliche Wirtschaftshilfe über EUR 4 Mio.

Am 21. Januar 2021 hat die EU-Kommission den noch ausstehenden Teil der sog. „November- und Dezemberhilfen Extra“ genehmigt. Damit können Unternehmen, die direkt oder indirekt von Schließungsverordnungen betroffen sind, Zuschüsse im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe von über EUR 4 Mio. erhalten. Eine Antragstellung ist voraussichtlich ab Februar möglich.

24.01.2021

Unternehmen, die direkt oder indirekt durch die Schließungsverordnungen im Lockdown der Monate November und Dezember 2020 betroffen waren, können Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent der Umsätze im Vorjahresmonat gelten machen. Die November-/Dezemberhilfe ist dabei auf einen Förderhöchstbetrag von EUR 1 Mio. begrenzt, der sich aus der Kleinbeihilferegelung 2020 kumuliert mit der De-Minimis-Verordnung ergibt. Förderbeträge bis EUR 4 Mio. können im Rahmen der sog. „November-/ Dezemberhilfe Plus“ auf Basis der Bundesregelung Fixkosten 2020 in Anspruch genommen werden.

Auf dem EU-Gipfel am 21. Januar 2021 hat die EU-Kommission nun auch die Förderung von Beträgen über EUR 4 Mio. beihilferechtlich genehmigt. Bislang hätten Unternehmen dafür eine Einzelnotifizierung vornehmen müssen, um die Förderung von der EU-Kommission genehmigen zu lassen. Die Notwendigkeit eines solchen Einzelnotifizierungsverfahrens entfällt nun. Dennoch unterliegen die erweiterten Förderungen strengen europarechtlichen Bestimmungen: Beihilfen können nur für solche Schäden gewährt werden, die unmittelbar auf den Restriktionen der staatlichen Lockdown-Maßnahmen beruhen. Diesen erlittenen Schaden müssen die betroffenen Unternehmen im Rahmen der Antragstellung und der zu erfolgenden Schlussabrechnung nachweisen. Wie in den bisher bekannten Förderstufen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe und November-/Dezemberhilfe Plus) kann ein Zuschuss von 75 Prozent der Vorjahresumsätze im November und Dezember gewährt werden.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier zeigte sich erfreut über die Einigung mit der EU-Kommission: „Das ist ein wichtiges Signal für Unternehmen und Beschäftigte und dringend notwendig, um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten.“

Die Antragstellung für die erweiterte Förderstufe „November-/Dezemberhilfe Extra“ ist voraussichtlich ab Februar 2021 möglich. Die Beantragung der Corona-Hilfen kann ausschließlich über die bundesweite Online-Plattform durch einen registrierten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen.

Als erfahrenes Beratungsunternehmen in der Beantragung der Corona-Hilfen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung – von der Erstberatung bis hin zur Antragstellung.

Sie haben Fragen zur Antragsberechtigung und einer möglichen Förderung im Rahmen der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfe? In unserem eureos-Online Seminar „Corona-Hilfsprogramme effektiv nutzen – Fallstricke vermeiden“ teilen wir unsere Erfahrungen mit Antragsverfahren und Antragsplattform und beantworten gern kostenfrei Ihre Fragen.

Besuchen Sie auch unser Corona-Newsportal. Darin stellen wir kontinuierlich Neuigkeiten zu rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen in der Corona-Krise für Sie zusammen.

Corona-Newsportal Wie Sie als Unternehmen die Krise meistern 

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner
Christina Walter
Christina Walter

Partnerin, Steuerberaterin

Annegret Fehlisch
Annegret Fehlisch

Senior Associate, Steuerberaterin

eureos Infoservice

Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

Jetzt anmelden