Fachnews
Maßnahmenpaket zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen am 3. September 2022 beschlossen

Deutschland durchlebt eine Zeit drastisch steigender Preise, insbesondere getrieben von den Folgeeffekten der Coronakrise und den zusätzlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit den Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine. Um Unternehmen und Haushalte zu entlasten, hat die Bundesregierung am vergangenen Wochenende ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen.

07.09.2022

Unter dem Motto „Deutschland steht zusammen“ hat der Koalitionsausschuss am 3. September 2022 eine Vielzahl an Maßnahmen in einem Gesamtvolumen über EUR 65 Milliarden beschlossen, welche die Einkommen in Zeiten galoppierender Preise entlasten soll. Darunter befinden sich auch steuerliche Maßnahmen und Reformbestrebungen.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die aus unserer Sicht wichtigsten Maßnahmen kurz vor:

Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale wurde in ihrem Anwendungsbereich faktisch erweitert. Bisher hatten lediglich Berufstätige einen Anspruch auf EUR 300,00. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unseren Newsbeitrag vom 5. August 2022. Nun erhalten auch Rentner zum 1. Dezember 2022 eine Zahlung in Höhe von EUR 300,00. Studierende und Auszubildende erhalten eine einmalige Unterstützung in Höhe von EUR 200,00. Es wird noch beraten, wann und wie die Auszahlung der EUR 200,00 erfolgen soll.

Kalte Progression

Durch sogenannte „kalte Progression” ist eine Steuermehrbelastung gekennzeichnet, die eintritt, wenn Lohnsteigerungen lediglich zu einem Inflationsausgleich führen und die Einkommensteuersätze der Inflationsrate nicht angepasst werden. Um diese Inflationswirkung zu beseitigen werden die Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif ab dem 1. Januar 2023 angepasst. Eine Anpassung der Freibeträge und Pauschbeträge an die Inflation ist nicht vorgesehen, sodass insoweit eine „kalte“ Progression bleibt.

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert. Die Höhe des Kurzarbeitsgeldes richtet sich vor allem nach der Dauer des Arbeitsausfalls und beträgt 60 % bis 80 % des Netto-Entgelts.

Verlängerung der Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie

Zur Entlastung der Gastronomiebranche wurden während der Coronakrise die Umsatzsteuern auf Speisen von 19 % auf 7 % gesenkt. Diese Maßnahme soll zunächst beibehalten werden. Zu einem möglichen Ende der Maßnahme hat sich der Koalitionsausschuss nicht geäußert.

Einführung der nationalen Mindestbesteuerung

Die Musterregelungen (Model Rules) zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung wurden am 20. Dezember 2021 durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlicht. Wir verweisen diesbezüglich auch auf unseren Newsbeitrag vom 21. Juli 2021 im Zusammenhang mit der Einigung zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung. Die Regelungen einer globalen effektiven Mindestbesteuerung von 15 % betreffen international tätige Unternehmen, welche einen Umsatz über EUR 750 Millionen erwirtschaften. Die Bundesregierung wird die Umsetzung der Mindestbesteuerung bereits jetzt national beginnen. Erwartet wird eine Erhöhung der Einnahmen in Milliardenhöhe.

Abschaffung der sog. Doppelbesteuerung (Rente)

Seit der Reform der Rentenversicherung im Jahr 2005 konnten die Vorsorgeaufwendungen nicht in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Parallel war die Besteuerung der künftigen Rente vom Jahr des Renteneintritts abhängig. Die hierdurch hervorgerufene, nach Ansicht des Bundesfinanzhofes (BFH) verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Renten soll nun bereits ab dem 1. Januar 2023 und damit zwei Jahre eher als geplant abgeschafft werden, indem die Steuerzahler*innen ihre Rentenbeiträge voll absetzen können.

Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf 7 %

Bis zum Ende März 2024 wird für den Gasverbrauch unter Beibehaltung der Gasbeschaffungsumlage der ermäßigte Steuersatz von 7 % gelten.

Entfristung der Home-Office Pauschale

Als Folgewirkung der Lockdowns während der Coronakrise waren viele Menschen gezwungen, im Homeoffice tätig zu werden. Zur Entlastung wurde für eine befristete Zeit die sogenannte Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese wird nun entfristet. Pro Homeoffice-Tag ist ein Werbungskostenabzug von EUR 5,00 bei maximal EUR 600,00 im Jahr möglich. Eine Anpassung der EUR 5,00 an die gestiegenen Kosten des Homeoffices (Strom, Heizung etc.) unterbleibt.

Darüber hinaus sind auch folgende Maßnahmen vorgesehen:
  • Einführung einer Strompreisbremse für den Basisverbrauch für Privathaushalte
  • Dämpfung der steigenden Netzentgelte
  • Verschiebung der Erhöhung des CO2-Preises um EUR 5,00 pro Tonne im Brennstoffemissionshandel um ein Jahr auf den 1. Januar 2024
  • Ausweitung des Wohngeldanspruchs durch Einführung einer Heizkosten- und Klimakomponente zum 1. Januar 2023
  • Ablösung des Arbeitslosengeldes II und Sozialgeldes durch das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 mit einer Start-Höhe von etwa EUR 500,00
  • Anhebung der Midi-Job-Grenze auf EUR 2.000,00 zum 1. Januar 2023
  • Anhebung des Kindergeldes um EUR 18,00 Euro monatlich für das erste und zweite Kind ab dem 1. Januar 2023.
  • Der Bund ist bereit bei zusätzlichen Zahlungen von Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu EUR 3.000,00 pro Mitarbeiter von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien. Ob es dazu kommt, hängt von den anderen Beteiligten ab.
  • Bestehende Hilfsprogramme für Unternehmen sollen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
  • Für energieintensive Unternehmen, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können, wird der sogenannte Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert.
  • Bundesweites Ticket im öffentlichen Personennahverkehr zu Preisen von EUR 49,00 bis EUR 69,00 pro Monat (die Höhe des Entgelts ist noch unklar; auch die Finanzierung durch die Länder ist noch umstritten)

Der Koalitionsausschuss bietet damit einen bunten Strauß an finanziellen Maßnahmen, die zwar grundsätzlich positiv zu werten sind, deren konkreter Beitrag zu einer Entlastung der Einkommen jedoch weiterhin umstritten bleibt. Darüber hinaus handelt es sich lediglich um ein Maßnahmenpapier; die konkrete Umsetzung und Gegenfinanzierung sind in vielen Bereichen noch zu klären.

Erfreulich ist, dass einige steuerliche Maßnahmen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden sollten, nun vorgezogen werden und bewährte Maßnahmen, wie etwa die reduzierte Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie, beibehalten werden. Ob die Maßnahmen insgesamt ausreichen, um insbesondere einkommensschwache Haushalte zu entlasten, bleibt abzuwarten.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner
Niklas Schoch
Niklas Schoch

Associate, Steuerberater

eureos Infoservice

Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

Jetzt anmelden