Fachnews
GrESt-Reform nimmt weiter Fahrt auf

Nach der langen Pause im Gesetzgebungsprozess im Zusammenhang mit der Reform der Grunderwerbsteuer gewinnt das Verfahren aktuell wieder an Tempo. Die geplanten Verschärfungen sollen nun also doch zeitnah umgesetzt werden.

19.04.2021

Nachdem sich die Koalitionsfraktionen am 14. April 2021 im Finanzausschuss auf die Beschlussempfehlungen zur Reform des GrEStG geeinigt hatten (Pressemitteilung), kann das Verfahren nun weiter vorangetrieben werden.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte erst kürzlich Formulierungsvorschläge für Änderungen des bisher vorliegenden Gesetzesentwurfes an Mitglieder der Koalitionsparteien von CDU/CSU und SPD übermittelt (Newsbeitrag vom 1. April 2021).

Grundsätzlich soll der Regierungsentwurf (BR-Dr. 355/19) aus dem Jahr 2019 weitestgehend umgesetzt werden (Newsbeitrag vom 19. August 2019; der Regierungsentwurf baute auf den damaligen Vorschlägen der Finanzministerkonferenz auf, Newsbeitrag vom 2. Juli 2018). Im Ergebnis bedeutet das insbesondere die Absenkung der Beteiligungsschwellen von 95 % auf 90 %, Verlängerung der Frist von derzeit fünf auf zehn Jahre sowie Erfassung von Kapitalgesellschaften inklusive Börsenklausel als Korrektiv zum künftigen § 1 Abs. 2a GrEStG-E. Eine ausführliche Darstellung der geplanten Änderungen inklusive der vom BMF vorgeschlagenen Änderungen finden Sie im Newsbeitrag vom 1. April 2021.

Änderungen ergaben sich in Übereinstimmung mit den Formulierungsvorschlägen des BMF insbesondere hinsichtlich des neuen § 1 Abs. 2a GrEStG-E (Börsenklausel).

Insgesamt soll es im Vergleich zum Regierungsentwurf aus 2019 zu folgenden Änderungen kommen:

  • Einführung einer Börsenklausel;
  • Inkrafttreten am 1. Juli 2021;
  • Streichung der Anwendungsregelung in § 23 Abs. 22 GrEStG-E, aber Beibehaltung der Anwendungsregelung nach § 23 Abs. 23 GrEStG-E (Fortführung als § 23 Abs. 22 GrEStG-E).

Die neuen Anwendungsvorschriften besagen, dass Übergänge von Anteilen an einer Gesellschaft, die vor dem Inkrafttreten (1. Juli 2021) erfolgen, unberücksichtigt bleiben. Damit hat die Vorschrift im Ergebnis keine Rückwirkung mehr, was zu begrüßen ist.

Somit werden die Änderungsvorschläge des BMF wohl vollumfänglich angenommen.

Es ist geplant, möglichst zeitnah den Beschluss des Bundestags sowie die Zustimmung des Bundesrats einzuholen, um das Gesetzgebungsverfahren zügig abzuschließen. Wie ein Sprecher der Union mitteilte, ist die abschließende Beratung im Bundestag für den 21. April 2021 geplant. In diesem Fall könnte der Bundesrat bereits in seiner Sitzung am 8. Mai 2021 seine Zustimmung erteilen.

Wir werden Sie an dieser Stelle über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens informiert halten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Update vom 26. April 2021

Der Bundestag hat am 21. April 2021 den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des GrEStG in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung in 2./3. Lesung beschlossen. Nun muss der Entwurf noch vom Bundesrat bestätigt werden. Die Zustimmung des Bundesrates wird am 7. Mai 2021 erwartet.

Update vom 20. Mai 2021

Der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 den vom Bundestag beschlossenen Änderungen zugestimmt. Am 17. Mai 2021 wurde das Gesetz zur Änderung der Gewerbesteuer im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit sind die Neuregelungen inklusive der zahlreichen speziellen Anwendungsregelungen ab dem 1. Juli 2021 zu beachten.

Bezüglich der Neuregelungen und Gestaltungsempfehlungen bis zum 30. Juni 2021 verweisen wir auf unseren Newsbeitrag vom 12. Mai 2021.

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