eureos-Partner und Rechtsanwalt Stefan Fenzel erklärt im Gastgewerbe-Magazin, warum Staatshaftungsansprüche von Hoteliers und Gastronomen wegen des coronabedingten Lockdowns gute Erfolgsaussichten haben – trotz einer Entscheidung des Landgerichts Hannover.
Das Landgericht Hannover hat am 9. Juli 2020 (Geschäftsnummer: 8 O 2/20) die Ansprüche eines Gastronomen auf Entschädigung wegen coronabedingter Verdienstausfälle abgewiesen.
Für das Gastgewerbe-Magazin hat eureos-Partner und Rechtsanwalt Stefan Fenzel gemeinsam mit Rechtsanwalt Harald Nickel das Urteil eingeordnet und erklärt, warum auf Dauer die Rechtsposition, die das Landgericht Hannover eingenommen hat, nicht haltbar ist.
Den vollständigen Beitrag im Gastgewerbe-Magazin finden Sie hier.
Weitere Hinweise zur Staatshaftung bei Corona-Schäden und welche Fristen als Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen gelten, finden Sie hier.
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen der Rechtsprechung sowie Prognosen zum Verlauf informieren.
Wenn Sie Fragen haben sind wir jederzeit gern für Sie da.
Besuchen Sie auch unser Corona-Newsportal. Darin stellen wir kontinuierlich Neuigkeiten zu rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen in der Corona-Krise für Sie zusammen.