Wir beraten persönlich
tax · legal · audit · advisory
tax · legal · audit · advisory
29.07.2021
Die Wahlprogramme der Parteien sind ein Indikator, in welche Richtungen die jeweiligen Parteien mit ihrer Steuerpolitik gehen wollen. Bei SPD und Linken wird eine stärkere Besteuerung der hohen Einkommen und eine niedrigere Besteuerung der geringen Einkommen in den Fokus gerückt. Auch Bündnis 90/Die Grünen sind steuerpolitisch eher auf Seiten von SPD und Linke einzuordnen. Zudem fordern sie die Einführung einer Vermögenssteuer. Die FDP stellt den Gegenpol zu diesen Steuerprogrammen dar und fordert eine stärkere Entlastung von Unternehmen und Bürgern, sowie marktwirtschaftliche Mechanismen im Bereich des Kilmaschutzes. Steuersenkungsvorschläge kommen auch aus den Reihen von CDU und CSU. Einigkeit zwischen Union und Liberalen besteht im Bereich einer maximalen Steuerbelastung von Unternehmen in Höhe von 25 % und der Ablehnung einer Vermögenssteuer.
Auszug des steuerpolitischen Inhaltes der Wahlprogramme der einzelnen Parteien*:
Partei |
Inhalt des Wahlprogramms |
|
Bündnis 90/Die Grünen
|
Einkommen | Anhebung Spitzensteuersatz (Ledige/Ehegatten)
• ab EUR 100.000,00/EUR 200.000,00: 45 % • ab EUR 250.000,00/EUR 500.000,00: 48 % |
Unternehmenssteuern | • EU-weite gemeinsame Bemessungsgrundlage mit Mindeststeuersatz von mittelfristig 25 % | |
Abschreibungen | • attraktive und zeitlich begrenzte Abschreibungsbedingungen
• Investitionen für Digitalisierung und Klimaschutz befristet mit mind. 25 % abschreiben |
|
Grunderwerbsteuer | • Share Deals verhindern und anteilige Besteuerung des Immobilienbesitzes bei Unternehmensverkäufen
• Ländern ermöglichen, den Grunderwerbsteuersatz für große Wohnungsunternehmen zu erhöhen und für private Käufer zu senken |
|
Vermögen | • 1 % für Vermögen oberhalb von EUR 2 Mio.
• Begünstigungen für Betriebsvermögen und Berücksichtigung besonderer Umstände bei mittelständischen und Familienunternehmen |
|
Klima/Umwelt | • Abbau der Subventionen für Diesel, Kerosin, Hubraum und PS-starke Dienstwagen
• Investitionssicherheit durch „Carbon Contract for Difference“-System • Plastiksteuer (EU-weit) |
|
CDU/CSU | Einkommen | längerfristiges Ziel: Grundlegende Reform des Einkommensteuertarifs inklusive Entlastung von mittleren und kleineren Einkommen |
Unternehmenssteuern | • perspektivische Deckelung der Steuerlast für Unternehmensgewinne auf 25%
• Rechtsformneutralität herstellen, verbesserte Thesaurierungsbegünstigung • verbesserte Anrechnung der GewSt • reduzierte Niedrigsteuergrenze |
|
Abschreibungen | • Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
• bessere Abschreibung für digitale Zukunftstechnologien • schnellere Abschreibungsmöglichkeiten bei Investitionen in IT-Sicherheit • schnellere Abschreibung für Klimaschutzinvestitionen • Verlängerung Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau |
|
Grunderwerbsteuer | • Ländern ermöglichen: Freibetrag für Grunderwerbsteuer i. H. v. EUR 250.000,00 für Erwachsene plus EUR 100.000,00 pro Kind beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum | |
Vermögen | • Ablehnung Vermögenssteuer | |
Klima/Umwelt | • Aufbau eines globalen Emissionshandelssystems • Abschaffung der EEG-Umlage
• Einführung eines WTO-konformen CO2-Grenzausgleichs • Befreiung der Luftverkehrssteuer für Flüge mit alternativen Kraftstoffen • steuerliche Förderung der energetischen Sanierung verbessern, insb. für Betriebsgebäude und vermietete Immobilien • Steuern und Abgaben beim Schienengüterverkehr „in den Blick nehmen“ |
|
SPD | Einkommen | • Erhöhung um drei Prozentpunkte EUR 250.000,00/EUR 500.000,00 (Ledige/Ehegatten)
• Entlastung niedriger/mittlerer Einkommen |
Unternehmenssteuern | – | |
Abschreibungen | – | |
Grunderwerbsteuer | • Umgehung der GrESt mit Share Deals beenden | |
Vermögen | • 1 % für sehr hohe Vermögen
• Freibeträge für Personen und Betriebe |
|
Klima/Umwelt | • CO2-Grenzabgabe
• Abschaffung EEG-Umlage; Finanzierung aus Bundeshaushalt und CO2-Preis • Prüfung weiterer Ausgleichsmaßnahmen, wie Pro-Kopf-Bonus bei im Zeitverlauf ansteigendem CO2-Preis |
|
FDP | Einkommen | • Spitzensteuersatz ab EUR 90.000,00
• regelmäßige Anpassung der Eckwerte • Werbungskostenpauschale Homeoffice • EUR 1.000,00 Freibeträge für Sparer, Mitarbeiterbeteiligungen, Weiterbildung |
Unternehmenssteuern | • Senkung Unternehmenssteuersatz auf 25 % | |
Abschreibungen | • dauerhafte degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter
• einheitliche und verkürzte Abschreibungsfristen von max. drei Jahren für digitale Wirtschaftsgüter • Erhöhung der GWG-Grenze • Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten für Wohnungsbauinvestitionen von 2 auf 3 % |
|
Grunderwerbsteuer | – | |
Vermögen | – | |
Klima/Umwelt | • EU-Emissionshandel auf alle Sektoren ausweiten
• Senkung der Stromsteuer auf EU-Mindestmaß (langfristige Abschaffung) |
|
Linke | Einkommen | Einkommensteuertarif:
• EUR 14.400,00 Freibetrag • 53 % ab EUR 70.000,00 zu versteuerndes Einkommen • 60 % ab EUR 260.533,00 zu versteuerndes Einkommen • 75 % über EUR 1 Mio. zu versteuerndes Einkommen |
Unternehmenssteuern | • KSt-Satz auf 25 % erhöhen
• EU-weite Mindeststeuer für Unternehmen |
|
Abschreibungen | – | |
Grunderwerbsteuer | • anteilige Grunderwerbsteuer bei Share Deals ab 50 % | |
Vermögen | • 5 % für Vermögen oberhalb von EUR 1 Mio.
• EUR 5 Mio. Freibeträge für Unternehmen • progressive Vermögensabgabe auf Vermögen über EUR 2 Mio. mit Freibeträgen wie bei einer Vermögenssteuer • ggf. Harmonisierung auf EU-Ebene |
|
Klima/Umwelt | • EU-einheitliche Kerosinsteuer, voller USt-Satz auf Flugtickets ins Ausland
• Abschaffung ungerechtfertigter Industrierabatte bei Ökosteuer, Netzentgelten, Emissionshandel und im EEG |
*EY Tax & Law 2/21 S. 16.
Unabhängig vom Wahlausgang und der gebildeten Koalition ist zu erwarten, dass klimapolitische steuerliche Maßnahmen umgesetzt werden. Denkbar sind hier die CO2-Steuer bzw. die Anhebung der CO2-Preise, um die klimapolitischen Ziele zu erreichen. Ebenso sind Steueränderungen im Bereich der Umsatzbesteuerung möglich. Im Bereich der Einkommensteuer könnten niedrige Einkommen weniger besteuert werden als zuvor, höhere Einkommen dafür stärker. Eine ersatzlose Abschaffung des Solidaritätszuschlages sowie Veränderungen im Bereich der Vermögens- und Erbschaftssteuer werden als unwahrscheinlich angesehen.
Der Bundesverband der deutschen Industrie fordert aufgrund der im internationalen Vergleich hohen Unternehmenssteuerbelastung in Deutschland eine Senkung der effektiven Steuerlast von bisher ca. 31 % auf 25 %. Damit würde Deutschland im internationalen Vergleich der großen Industrienationen im Mittelfeld liegen. Eine Steuersenkung hätte positive Effekte auf die Liquidität und Investitionskraft der Unternehmen und würde Arbeitsplätze sichern. Deutschland würde zudem immer noch oberhalb der sich abzeichnenden globalen Mindeststeuer von 15 % liegen. Ob eine solche Senkung der effektiven Steuerlast auf Grund der aktuell hohen Verschuldung möglich (und auch gewollt) ist, ist fraglich. Zumindest CDU/CSU und FDP haben den Wunsch nach einer Steuersenkung wahrgenommen. Diese könnte wirtschaftliche Anreize setzen und so ebenfalls das Steueraufkommen positiv beeinflussen.
Für Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
Besuchen Sie auch unser Corona-Newsportal. Darin stellen wir kontinuierlich Neuigkeiten zu rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen in der Corona-Krise für Sie zusammen.
Telefon: +49 (0) 351 4976 1502
Telefon: +49 (0) 351 4976 1525