Die Antragsfrist zur Einreichung der Anträge auf Überbrückungshilfe II rückwirkend für den Förderzeitraum September bis Dezember 2020 wurde bis zum 31. März 2021 verlängert.
Anträge für die Novemberhilfe und Dezemberhilfe können bis zum 30. April 2021 gestellt werden.
Die Beantragung der Corona-Hilfen kann ausschließlich über die bundesweite Online-Plattform durch einen registrierten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen. Als erfahrenes Beratungsunternehmen in der Beantragung der Corona-Hilfen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung – von der Erstberatung bis hin zur Antragstellung.
Sie haben Fragen zur Antragsberechtigung und einer möglichen Förderung im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe oder November- und Dezemberhilfen? Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung, von der Beratung bis zur Schlussabrechnung.
Sie haben Fragen zur Antragsberechtigung und einer möglichen Förderung im Rahmen der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfe? In unserem eureos-Online Seminar „Corona-Hilfsprogramme effektiv nutzen – Fallstricke vermeiden“ teilen wir unsere Erfahrungen mit Antragsverfahren und Antragsplattform und beantworten gern kostenfrei Ihre Fragen.
Besuchen Sie auch unser Corona-Newsportal. Darin stellen wir kontinuierlich Neuigkeiten zu rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen in der Corona-Krise für Sie zusammen.