Wir beraten persönlich
tax · legal · audit · advisory
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18.01.2021
Anträge für die Novemberhilfe und Dezemberhilfe können bis zum 30. April 2021 gestellt werden.
Die Beantragung der Corona-Hilfen kann ausschließlich über die bundesweite Online-Plattform durch einen registrierten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen. Als erfahrenes Beratungsunternehmen in der Beantragung der Corona-Hilfen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung – von der Erstberatung bis hin zur Antragstellung.
Sie haben Fragen zur Antragsberechtigung und einer möglichen Förderung im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe oder November- und Dezemberhilfen? Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung, von der Beratung bis zur Schlussabrechnung.
Sie haben Fragen zur Antragsberechtigung und einer möglichen Förderung im Rahmen der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfe? In unserem eureos-Online Seminar „Corona-Hilfsprogramme effektiv nutzen – Fallstricke vermeiden“ teilen wir unsere Erfahrungen mit Antragsverfahren und Antragsplattform und beantworten gern kostenfrei Ihre Fragen.
Besuchen Sie auch unser Corona-Newsportal. Darin stellen wir kontinuierlich Neuigkeiten zu rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen in der Corona-Krise für Sie zusammen.
Telefon: +49 (0) 351 4976 1500