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Bundestagswahl 2021: Steueraussagen in den Wahlprogrammen der Parteien

Am 26. September 2021 wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Um Staatseinahmen z generieren und Lücken in der Staatskasse zu füllen, welche nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie vergrößert wurden, kommt der Steuerpolitik eine Schlüsselrolle zu. Problem könnte sein, dass es aufgrund der stark gestiegenen Verschuldung zu einer haushaltspolitisch motivierten, fiskalischen Überbetonung kommt.

Die Wahlprogramme der Parteien sind ein Indikator, in welche Richtungen die jeweiligen Parteien mit ihrer Steuerpolitik gehen wollen. Bei SPD und Linken wird eine stärkere Besteuerung der hohen Einkommen und eine niedrigere Besteuerung der geringen Einkommen in den Fokus gerückt. Auch Bündnis 90/Die Grünen sind steuerpolitisch eher auf Seiten von SPD und Linke einzuordnen. Zudem fordern sie die Einführung einer Vermögenssteuer. Die FDP stellt den Gegenpol zu diesen Steuerprogrammen dar und fordert eine stärkere Entlastung von Unternehmen und Bürgern, sowie marktwirtschaftliche Mechanismen im Bereich des Kilmaschutzes. Steuersenkungsvorschläge kommen auch aus den Reihen von CDU und CSU. Einigkeit zwischen Union und Liberalen besteht im Bereich einer maximalen Steuerbelastung von Unternehmen in Höhe von 25 % und der Ablehnung einer Vermögenssteuer.

Auszug des steuerpolitischen Inhaltes der Wahlprogramme der einzelnen Parteien*:

Partei
Inhalt des Wahlprogramms
Bündnis 90/Die Grünen

 

Einkommen Anhebung Spitzensteuersatz (Ledige/Ehegatten)

• ab EUR 100.000,00/EUR 200.000,00: 45 %

• ab EUR 250.000,00/EUR 500.000,00: 48 %

Unternehmenssteuern • EU-weite gemeinsame Bemessungsgrundlage mit Mindeststeuersatz von mittelfristig 25 %
Abschreibungen • attraktive und zeitlich begrenzte Abschreibungsbedingungen

• Investitionen für Digitalisierung und Klimaschutz befristet mit mind. 25 % abschreiben

Grunderwerbsteuer • Share Deals verhindern und anteilige Besteuerung des Immobilienbesitzes bei Unternehmensverkäufen

• Ländern ermöglichen, den Grunderwerbsteuersatz für große Wohnungsunternehmen zu erhöhen und für private Käufer zu senken

Vermögen • 1 % für Vermögen oberhalb von EUR 2 Mio.

• Begünstigungen für Betriebsvermögen und Berücksichtigung besonderer Umstände bei mittelständischen und Familienunternehmen

Klima/Umwelt • Abbau der Subventionen für Diesel, Kerosin, Hubraum und PS-starke Dienstwagen

• Investitionssicherheit durch „Carbon Contract for Difference“-System

• Plastiksteuer (EU-weit)

CDU/CSU Einkommen längerfristiges Ziel: Grundlegende Reform des Einkommensteuertarifs inklusive Entlastung von mittleren und kleineren Einkommen
Unternehmenssteuern • perspektivische Deckelung der Steuerlast für Unternehmensgewinne auf 25%

• Rechtsformneutralität herstellen, verbesserte Thesaurierungsbegünstigung

• verbesserte Anrechnung der GewSt

• reduzierte Niedrigsteuergrenze

Abschreibungen • Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

• bessere Abschreibung für digitale Zukunftstechnologien

• schnellere Abschreibungsmöglichkeiten bei Investitionen in IT-Sicherheit

• schnellere Abschreibung für Klimaschutzinvestitionen

• Verlängerung Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau

Grunderwerbsteuer • Ländern ermöglichen: Freibetrag für Grunderwerbsteuer i. H. v. EUR 250.000,00 für Erwachsene plus EUR 100.000,00 pro Kind beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum
Vermögen • Ablehnung Vermögenssteuer
Klima/Umwelt • Aufbau eines globalen Emissionshandelssystems • Abschaffung der EEG-Umlage

• Einführung eines WTO-konformen CO2-Grenzausgleichs

• Befreiung der Luftverkehrssteuer für Flüge mit alternativen Kraftstoffen

• steuerliche Förderung der energetischen Sanierung verbessern, insb. für Betriebsgebäude und vermietete Immobilien

• Steuern und Abgaben beim Schienengüterverkehr „in den Blick nehmen“

SPD Einkommen • Erhöhung um drei Prozentpunkte EUR 250.000,00/EUR 500.000,00 (Ledige/Ehegatten)

• Entlastung niedriger/mittlerer Einkommen

Unternehmenssteuern
Abschreibungen
Grunderwerbsteuer • Umgehung der GrESt mit Share Deals beenden
Vermögen • 1 % für sehr hohe Vermögen

• Freibeträge für Personen und Betriebe

Klima/Umwelt • CO2-Grenzabgabe

• Abschaffung EEG-Umlage; Finanzierung aus Bundeshaushalt und CO2-Preis

• Prüfung weiterer Ausgleichsmaßnahmen, wie Pro-Kopf-Bonus bei im Zeitverlauf ansteigendem CO2-Preis

FDP Einkommen • Spitzensteuersatz ab EUR 90.000,00

• regelmäßige Anpassung der Eckwerte

• Werbungskostenpauschale Homeoffice

• EUR 1.000,00 Freibeträge für Sparer, Mitarbeiterbeteiligungen, Weiterbildung

Unternehmenssteuern • Senkung Unternehmenssteuersatz auf 25 %
Abschreibungen • dauerhafte degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter

• einheitliche und verkürzte Abschreibungsfristen von max. drei Jahren für digitale Wirtschaftsgüter

• Erhöhung der GWG-Grenze

• Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten für Wohnungsbauinvestitionen von 2 auf 3 %

Grunderwerbsteuer
Vermögen
Klima/Umwelt • EU-Emissionshandel auf alle Sektoren ausweiten

• Senkung der Stromsteuer auf EU-Mindestmaß (langfristige Abschaffung)

Linke Einkommen Einkommensteuertarif:

• EUR 14.400,00 Freibetrag

• 53 % ab EUR 70.000,00 zu versteuerndes Einkommen

• 60 % ab EUR 260.533,00 zu versteuerndes Einkommen

• 75 % über EUR 1 Mio. zu versteuerndes Einkommen

Unternehmenssteuern • KSt-Satz auf 25 % erhöhen

• EU-weite Mindeststeuer für Unternehmen

Abschreibungen
Grunderwerbsteuer • anteilige Grunderwerbsteuer bei Share Deals ab 50 %
Vermögen • 5 % für Vermögen oberhalb von EUR 1 Mio.

• EUR 5 Mio. Freibeträge für Unternehmen

• progressive Vermögensabgabe auf Vermögen über EUR 2 Mio. mit Freibeträgen wie bei einer Vermögenssteuer

• ggf. Harmonisierung auf EU-Ebene

Klima/Umwelt • EU-einheitliche Kerosinsteuer, voller USt-Satz auf Flugtickets ins Ausland

• Abschaffung ungerechtfertigter Industrierabatte bei Ökosteuer, Netzentgelten, Emissionshandel und im EEG

*EY Tax & Law 2/21 S. 16.

Unabhängig vom Wahlausgang und der gebildeten Koalition ist zu erwarten, dass klimapolitische steuerliche Maßnahmen umgesetzt werden. Denkbar sind hier die CO2-Steuer bzw. die Anhebung der CO2-Preise, um die klimapolitischen Ziele zu erreichen. Ebenso sind Steueränderungen im Bereich der Umsatzbesteuerung möglich. Im Bereich der Einkommensteuer könnten niedrige Einkommen weniger besteuert werden als zuvor, höhere Einkommen dafür stärker. Eine ersatzlose Abschaffung des Solidaritätszuschlages sowie Veränderungen im Bereich der Vermögens- und Erbschaftssteuer werden als unwahrscheinlich angesehen.

Der Bundesverband der deutschen Industrie fordert aufgrund der im internationalen Vergleich hohen Unternehmenssteuerbelastung in Deutschland eine Senkung der effektiven Steuerlast von bisher ca. 31 % auf 25 %. Damit würde Deutschland im internationalen Vergleich der großen Industrienationen im Mittelfeld liegen. Eine Steuersenkung hätte positive Effekte auf die Liquidität und Investitionskraft der Unternehmen und würde Arbeitsplätze sichern. Deutschland würde zudem immer noch oberhalb der sich abzeichnenden globalen Mindeststeuer von 15 % liegen. Ob eine solche Senkung der effektiven Steuerlast auf Grund der aktuell hohen Verschuldung möglich (und auch gewollt) ist, ist fraglich. Zumindest CDU/CSU und FDP haben den Wunsch nach einer Steuersenkung wahrgenommen. Diese könnte wirtschaftliche Anreize setzen und so ebenfalls das Steueraufkommen positiv beeinflussen.

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