sysysy
Sie ist da, die temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze

Unmittelbar nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 29. Juni 2020 im "Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz" zahlreichen Steuererleichterungen zugestimmt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und voraussichtlich noch heute im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Damit tritt die temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze wie angekündigt zum 1. Juli 2020 in Kraft.

Auch das BMF hat sich beeilt und das begleitende BMF-Schreiben finalisiert (Stand: 30. Juni 2020). Die finale Fassung entspricht im Wesentlichen der Entwurfsfassung vom 23. Juni 2020. Unter 3.12 (Tz. 46) ist eine B2B-Nichtbeanstandungsregelung für im Juli ausgeführte Leistungen enthalten. Demnach wird es aus Vereinfachungsgründen für Leistungen, die im Juli 2020 an einen anderen Unternehmer erbracht werden und für die ein zu hoher Steuerausweis erfolgt ist, nicht beanstandet, wenn die Rechnung hierfür nicht berichtigt wird. Noch wichtiger ist dabei, dass der Leistungsempfänger „aus Gründen der Praktikabilität“ die ausgewiesene Steuer in voller Höhe als Vorsteuer abziehen darf. Diese Nichtbeanstandungsregelung verschafft in der Übergangszeit wenigstens eine geringe Erleichterung.

Zudem ist gestern auch das „Erste Corona-Steuerhilfegesetz“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit unterliegen Speisen befristet für ein Jahr dem ermäßigten Steuersatz. Konkret fallen für Speisen damit im ersten Halbjahr 2020 19 %, im zweiten Halbjahr 2020 5 % Umsatzsteuer, im ersten Halbjahr 2021 7 % Umsatzsteuer und im zweiten Halbjahr 2021 wieder 19 % Umsatzsteuer an.

Angesichts der äußerst kurzen Zeitspanne sowie vier verschiedenen Steuersätzen für vier verschiedene Zeitspannen stehen Unternehmer weiterhin vor großen Herausforderungen, die vorübergehende Senkung der Umsatzsteuersätze umsatzsteuerlich und technisch korrekt abzubilden. Sprechen Sie uns gern an, wenn wir Sie hier unterstützen können.

Update

Weitere Informationen zum Thema und was Sie als Unternehmer jetzt wissen müssen, finden Sie hier.

Besuchen Sie auch unser Corona-Newsportal. Darin stellen wir kontinuierlich Neuigkeiten zu rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen in der Corona-Krise für Sie zusammen.

Corona-Newsportal Wie Sie als Unternehmen die Krise meistern 

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner
Dr. Kerstin Desens
Dr. Kerstin Desens

Senior Associate, Rechtsanwältin

Ines Kanitz
Ines Kanitz

Partnerin, Steuerberater

eureos Infoservice

Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

Jetzt anmelden