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Wirtschaftsprüfung aktuell – Forum Kommunale Doppik

Das Muster (16) zur Verbindlichkeitenübersicht – Informationsgehalt zweifelhaft?

11.02.2016

11.02.2016

Wie bereits in unserem Beitrag zur Anlagenübersicht beschrieben, sind fest definierte Mustervorlagen ein durchaus adäquates Mittel, um für sämtliche sächsische Städte und Gemeinden einen einheitlichen Ausweis von Anlagevermögen, Forderungen und Verbindlichkeiten zu gewährleisten.

Die Verbindlichkeitenübersicht wird als Muster 16 in der Vorlagensammlung (auffindbar in Anlage 5 zur VwV Kommunale Haushaltssystematik) geführt. Die Strukturierung der Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ist in Abschnitt IV. der VwV KomHSys “Abgrenzung von Zahlungen nach Bereichen“ i. V. m. Anlage 4 der VwV KomHSys geregelt:

„Bei Forderungen und Verbindlichkeiten, die regelmäßig in Teilbeträgen, in etwa gleichen Teilbeträgen und Zeitabständen, zu tilgen sind, ist die Zuordnung nicht nach der Befristung der einzelnen Teilbeträge, sondern nach dem Zeitraum zwischen der Entstehung der Forderung oder der Verbindlichkeit und der Fälligkeit des letzten Teilbetrages vorzunehmen; bei unregelmäßiger Tilgung ist für die Zuordnung die Durchschnittslaufzeit aller Raten maßgebend.“

Was heißt das nun genau? An einem kurzen Beispiel möchten wir das einmal veranschaulichen.

Zum 1. Januar 2015 wurden 3 Darlehen aufgenommen:

Darlehen 1.1.2015 Tilgung 31.12.2015 Laufzeit
 

 

 

 

 
Darlehen A TEUR 50 jährlich TEUR 25 TEUR 25 2 Jahre
Darlehen B TEUR 200 jährlich TEUR 50 TEUR 150 4 Jahre
Darlehen C TEUR 400 jährlich TEUR 50 TEUR 350 8 Jahre

 

Die gesetzeskonforme Einteilung der Fristigkeiten würde sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 wie folgt darstellen:

Laufzeit bis einschließlich 1 Jahr TEUR 0

 

Laufzeit von mehr als 1 bis einschließlich 5 Jahre TEUR 175 (Darlehen A+B)
Laufzeit von mehr als 5 Jahren TEUR 350 (Darlehen C)

 

Eines fragen wir uns nun aber doch: Welcher Informationsgehalt wird damit zum Stichtag 31. Dezember 2015 vermittelt? Und was möchte sich der Bilanzleser wirklich aus solch einer Übersicht entnehmen?

Im Allgemeinen stellt eine Verbindlichkeitenübersicht die Fälligkeitsverhältnisse zum Abschlussstichtag (Restlaufzeit) dar. Unsere Beispiel-Darlehen würden sich dann wie folgt strukturieren:

Restlaufzeit bis einschließlich 1 Jahr TEUR 125 (Darlehen A+B+C)
Restlaufzeit von mehr als 1 bis einschließlich 5 Jahre TEUR 300 (Darlehen B+C)
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren TEUR 100 (Darlehen C)

 

Erst daraus wird ersichtlich, welche Belastungen in welchem Zeitraum auf die Kommune zukommen. Eine jährliche Anpassung ist hierbei natürlich Voraussetzung.

Fazit:

Aus unserer Sicht ist Optimierungsbedarf hinsichtlich der Anlagen zum Jahresabschluss der Kommunen durchaus vorhanden. Die Aussagekraft der Verbindlichkeitenübersicht sollte dabei sicherlich noch einmal überdacht werden.

Weitere prüfungsrelevante Praxis-Themen finden Sie im Forum Kommunale Doppik Sachsen sowie unter Wirtschaftsprüfung.

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René Brödner, E-Mail: wp@eureos.de

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