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Vorsteuerabzug für Kapitalbeschaffungsleistungen einer Holdinggesellschaft

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit dem Urteil von 10.05.2012 entschieden, dass eine Holdinggesellschaft, die für ihre Tochter-GmbH administrative Tätigkeiten erbringt, hierfür eine monatliche Dienstleistungspauschale erhält und zudem mit der Tochter-GmbH eine umsatzsteuerliche Organschaft besteht, zum Vorsteuerabzug auf für die Aufwendungen berechtigt ist, die der Kapital beschaffung dienen.

10.08.2012

Arell Buchta, Rechtsanwalt, Steuerberater

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