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Verlängerung des Förderzeitraums der Überbrückungshilfen III Plus bis März 2022

Die Bundesregierung hat in der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 beschlossen den Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III Plus von Juli bis Dezember 2021 bis einschließlich März 2022 zu verlängern.

23.11.2021
Verlängerung Überbrückungshilfe III Plus

Die Mitte September 2021 bekannt gegebene Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus bis zum
31. Dezember 2021 wurde in der gemeinsamen Sitzung der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten und -präsidentinnen erneut verlängert. Der Förderzeitraum erstreckt sich nun bis zum 31. März 2022.

Bis dato ist die Verlängerung weder in die FAQ der Überbrückungshilfe III Plus noch in das Antragsportal eingearbeitet worden. Daher ist aktuell noch keine Antragsstellung für die Monate Januar bis März 2022 über die bundesweite Antragsplattform möglich. Sobald dies freigeschaltet wird oder weitere Einzelheiten ggf. zu Änderungen der Förderbestimmungen veröffentlicht werden, werden wir Sie darüber informieren.

Anhebung der beihilferechtlichen Höchstbeträge

Nach Ablauf des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie („Temporary Framework“) zum 31. Oktober 2021 hat die Europäische Union nun den „Temporary Framework“ bis zum 30. Juni 2022 verlängert und die bekannten Obergrenzen der Bundesregelung Kleinbeihilfen sowie Fixkostenhilfe erhöht.

  • Die Obergrenze der Kleinbeihilfe wurde von bislang EUR 1,8 Mio. auf EUR 2,3 Mio. erhöht.
  • Die Obergrenze der Fixkostenhilfe wurde von bislang EUR 10. Mio. auf EUR 12 Mio. erhöht.
  • Die Obergrenzen der De-Minimis-Verordnung (EUR 0,2 Mio.) sowie der Schadensausgleichsregelung (EUR 40 Mil.) bestehen unverändert fort.

Hilfsmaßnahmen wie die Überbrückungshilfen, verschiedene KfW-Kredite sowie Teile der November-/Dezemberhilfe, basieren auf diesem Beihilferahmen.

Für Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

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