Fachnews
Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen um das zweite Quartal 2022

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit der Pressemitteilung vom 16. Februar 2022 die Verlängerung der Überbrückungshilfe IV, der Neustarthilfe 2022 sowie der Härtefallhilfen um die Monate April bis Juni 2022 verkündet. Die bisher geltenden Regelungen sollen beibehalten werden.

03.03.2022
Überbrückungshilfe IV

Die Überbrückungshilfe IV kann derzeit für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 beantragt werden. Mit der angekündigten Verlängerung wird der Förderzeitraum um die Monate April bis Juni 2022 erweitert. Die bisher geltenden Förderbedingungen sollen aber nicht verändert werden. Demnach können Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent eine anteilige Förderung ihrer regelmäßigen Kosten, wie zum Beispiel Mieten, Zinsaufwendungen, Versicherungsbeiträge oder auch ihrer Abschreibungen erhalten. Die maximale Förderung ist dabei auf 90 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 70 Prozent begrenzt.

Gleichzeitig sollen Maßnahmen ergriffen werden, um einen kriminellen Missbrauch der Corona-Hilfen zu verhindern. Inwiefern das umgesetzt wird und ob es zu tiefergreifenden Prüfungen oder vermehrten Rückfragen der Bewilligungsstellen und damit zu einer Verlängerung der Prüfungszeit nach Einreichung des Antrags führt, ist nach dem aktuellen Informationsstand noch nicht absehbar.

Mit der Verlängerung des Förderzeitraums wird voraussichtlich auch eine Verlängerung der Antragsfrist einhergehen. Derzeit sind die Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Zeitraum Januar bis März 2022 noch bis zum 30. April 2022 zu stellen.

Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal

Wie auch die Überbrückungshilfe IV wird die Neustarthilfe um das zweite Quartal 2022 verlängert. Somit können Soloselbstständige eine Förderung von bis zu EUR 1.500,00 pro Monat und insgesamt EUR 4.500,00 für die Monate April bis Juni 2022 erhalten. Die Höhe der Förderung ist von dem jeweiligen Umsatzeinbruch abhängig. Somit soll Antragstellern, die kaum Förderung aus der Überbrückungshilfe IV erhalten würden, eine bessere Fördermöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Wie auch bei der Neustarthilfe 2022 Erstes Quartal wird die Hilfe zunächst als Vorschuss gezahlt und nach Ablauf des Gesamtförderzeitraums im Rahmen einer Endabrechnung mit dem tatsächlichen Anspruch verrechnet. Seit dem 11. Februar können die Anträge auf Neustarthilfe 2022 Erstes Quartal auch über einen prüfenden Dritten, also einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt gestellt werden. Dies ist im Gegensatz zu den Überbrückungshilfen bei der Neustarthilfe für natürliche Personen jedoch nicht verpflichtend. Derzeit müssen Erstanträge bis zum 30. April eingereicht werden.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und der Neustarthilfe 2022 sollen nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen zeitnah überarbeitet werden. Sobald dies erfolgt ist, sollen Anträge für den erweiterten Zeitraum über das Antragsportal gestellt werden können. Die vollständigen FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) finden Sie hier. Nach der Einarbeitung sind unter diesem Link auch die überarbeiteten FAQ zu finden.

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Februar 2022 finden Sie hier.

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