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Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung
Mit dem Urteil vom 18. April 2012, II R 36/10, hat der BFH entschieden, dass die durch das Jahressteuergesetz 2009 eingeführte Neuregelung des Anspruches auf Teilerlass der Grundsteuer bei einem geminderten Mietertrag und die Anwendung der Neuregelung bereits für das Jahr 2008 mit dem Grundgesetz vereinbart ist.
06.06.2012
Arell Buchta, Rechtsanwalt, Steuerberater
Jana Massow, Steuerberaterin