Überblick und Handlungsempfehlungen
eureos Niederlassung Magdeburg, Hegelstraße 3, 39104 Magdeburg
Inhalt
Aufgrund der Komplexität des Vergaberechts können häufig Fallstricke im Vergabeprozess entstehen, die zur Kürzung von Zuwendungen bzw. zum Widerruf eines bereits ergangenen Bewilligungsbescheides berechtigen. Aber ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zeigt einmal mehr, dass nicht jeder Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften zu einer Rückforderung von Fördermitteln führen muss.
Nach einer einleitenden Erläuterung des Verhältnisses von Zuwendungs- und Vergaberecht stellen wir Ihnen Fakten zum Bewilligungsverfahren zusammen und zeigen typische Vergabeverstöße auf.
eureos-Experte Lars Mörchen, Fachanwalt für Vergaberecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, wird Ihnen weiterhin wertvolle Tipps zu Rechtsschutzmöglichkeiten und Handlungsempfehlungen für die Praxis geben. Beim anschließenden Lunch haben Sie die Möglichkeit, in den vertieften fachlichen Austausch zu gehen und von den Erfahrungen der Teilnehmer zu profitieren.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Agenda
ab 9:00 Uhr Begrüßung und Registrierung
9:30 – 10:30 Uhr Juristischer Vortrag 1. Teil
- Das Verhältnis von Zuwendungsrecht und Vergaberecht
- Zuwendungsempfänger vs. öffentlicher Auftraggeber
- Rechtsgrundlagen, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien
- Das Bewilligungsverfahren
- Von der Antragstellung zur Bewilligung
- Vorzeitiger Maßnahmebeginn
- Prüfung der Vergabeforderungsverfahren
- Typischer Vergabeverstöße
- Wirksame Einbeziehung der Vergabepflicht
- Verwaltungsverfahren
10:30 – 10:45 Uhr Kaffeepause
10:45 – 11:30 Uhr Juristischer Vortrag 2. Teil
- Rechtsschutzmöglichkeiten
- Widerspruch und Anfechtungsklage
- Ermessen und Verhältnismäßigkeit
- Aktuelle Rechtsprechung und Handlungsempfehlungen für die Praxis
11:30 – 12:00 Uhr Austausch bei kleinem Mittagssnack
Referent
Lars Mörchen, Senior Associate, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft
Lars Mörchen studierte Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und begann 2000 seine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei CBH Rechtsanwälte. Seit 2006 arbeitete Lars Mörchen in verschiedenen mittelständischen Kanzleien in Halle (Saale) und Magdeburg und ist seit November 2017 bei der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft am Standort Magdeburg tätig.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit von Lars Mörchen liegen im Bereich des Vergaberechts in der Beratung und Vertretung von öffentlichen Auftraggebern und Bietern in allen Phasen des Vergabeverfahrens sowie im Bereich des Verwaltungsrechts in der Beratung von Kommunen und Zweckverbänden.
Hinweise zur Teilnahme
- Die Kostenbeteiligung für die Veranstaltung beträgt pro Person EUR 50,00 zzgl. MwSt. Für eureos-Mandanten gilt eine ermäßigte Kostenbeteiligung pro Person von EUR 30,00 zzgl. MwSt. In der Gebühr enthalten sind Tagungsgetränke und ein Mittagssnack.
- Durch eine schriftliche Stornierung bis zum 12.09.2023 entstehen Ihnen keine Kosten. Bei einer späteren Stornierung sowie bei Nichterscheinen zur Veranstaltung ohne vorherige Stornierung wird die volle Veranstaltungsgebühr berechnet.
- Selbstverständlich ist im Fall Ihrer Verhinderung Ihr Vertreter zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Wir bitten um eine entsprechende Information.