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Update: Verschärfung der Grunderwerbsteuer bei Share-Deals

Die Finanzministerkonferenz (FMK), bestehend aus den Finanzministern der Bundesländer, hat sich mit Datum vom 29. November 2018 auf ein Konzept zur Ausweitung der Besteuerung von sogenannten Share-Deals in der Grunderwerbsteuer geeinigt.

10.12.2018

Wir haben bereits über einen, den nunmehr vorliegenden Gesetzesvorschlägen vorausgehenden Beschluss der FMK im Hinblick auf Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer berichtet (Beschluss der FMK vom 21. Juni 2018, Newsbeitrag vom 2. Juli 2018).

Die FMK hat sich mit Beschluss vom 29. November 2018 nun auf einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag geeinigt. Dabei sollen nach Ansicht der Finanzminister der Länder die im am 21. Juni 2018 gefassten Beschluss enthaltenen Vorschläge vollständig umgesetzt werden. Das bedeutet insbesondere:

  • Absenkung der Beteiligungsschwelle von bisher 95 % auf 90 %;
  • Schaffung eines Ergänzungstatbestandes zur Besteuerung von Anteilseignerwechseln bei grundbesitzenden Kapitalgesellschaften, für welchen ebenfalls die 90%-Grenze gelten soll;
  • Verlängerung der bisherigen Behaltefristen von fünf auf zehn Jahre.

Weitere Verschärfungen sind vorerst nicht vorgesehen. Allerdings beinhaltet der aktuelle Beschluss keine Ausführungen zur Senkung der Grunderwerbsteuer, welche der hessische Finanzminister nach Veröffentlichung des Beschlusses vom 21. Juni 2018 noch angekündigt hatte. Die Pressemitteilung des hessischen Finanzministeriums wurde auf dessen Homepage mit Datum vom 21. Juni 2018 veröffentlicht.

Mit den Änderungen sollen Gestaltungsmodelle zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer verhindert bzw. deutlich eingeschränkt werden. Dies wird insbesondere im Hinblick auf die mögliche Qualifizierung des § 6 a GrEStG (Konzernklausel) als unionsrechtswidrige Beihilfe als kritisch angesehen. Wir verweisen hierzu auf unseren Newsbeitrag vom 14. Juni 2018.

Die FMK bittet den Finanzminister nun, die beschlossenen Gesetzestexte in das Gesetzgebungsverfahren des Bundes einzubringen. Unklar ist jedoch, ob das Bundesfinanzministerium (BMF) die Gesetzesvorschläge vollumfänglich umsetzen wird und ab welchem Zeitpunkt die neuen Regeln anwendbar sein sollen. Ein Termin für die Einbringung der Vorschläge steht bisher noch nicht fest, sodass eine Umsetzung noch in diesem Jahr als unwahrscheinlich gilt.

Update 30. April 2020: Aufgrund der aktuellen schwierigen Situation ist auch eine Umsetzung in der ersten Jahreshälfte 2020 unwahrscheinlich. Aktuell stockt das Gesetzgebungsverfahren.

Zu konstatieren bleibt, dass bei vollumfänglicher Umsetzung der Vorschläge das Grunderwerbsteuerrecht komplizierter und mit weiteren Steuerfallen angereichert wird. Damit ist mit einem Anstieg der Bedeutung der Grunderwerbsteuer bei Unternehmenstransaktionen zu rechnen. Über weitere Entwicklungen werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

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