Unternehmensberatung
Unternehmensberatung

Wir verstehen Ihre Ziele und bringen frische Ideen mit. Bauen Sie auf unsere persönliche Kompetenz und Erfahrung in anspruchsvollen und nicht alltäglichen Projekten.

Wir sind Ihr professioneller und kreativer Partner auf Augenhöhe mit breitem Erfahrungsschatz in allen Fragen der betriebswirtschaftlichen Beratung im Mittelstand. Vertrauen Sie auf unsere Expertise in den Bereichen Unternehmensbewertung, M&A-Beratung und Due Diligence sowie der Erstellung von integrierten Business Plänen. Auch in Sanierungssituationen können Sie auf uns zählen. Gemeinsam entwickeln wir mit Ihnen individuelle Lösungen, die Sie zum Erfolg führen.

Wir beraten persönlich – auch in Fragen der Digitalisierung. Meistern Sie das ständig wachsende Datenvolumen ganz einfach und nutzen Sie Business Analytics Tools. Als Partner der Jedox AG aus Freiburg unterstützen wir Sie bei der Einführung eines integrierten Planungs-, Steuerungs- und Reportingsystems – angepasst auf Ihr Unternehmen und Ihre Erfordernisse.

Wir beraten persönlich. Unsere Experten sind für Sie da.

Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Associate, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS)

Yekaterina Litvin
Yekaterina Litvin

Associate, Sachverständige für Immobilienwertermittlung (TÜV), Certified Financial Modeler

Fachnews

Schenkungssteuer – Geleistete Anzahlungen als Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b ErbStG (BFH)

Nach § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a ErbStG a. F. gelten geleistete Anzahlungen jedenfalls dann nicht als „andere Forderungen“, wenn sie nicht für den Erwerb von Verwaltungsvermögen geleistet wurden. Dies entschied der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil (BFH, Urteil v. 1. Februar 2023 – II R 36/20).

30. Mai 2023

Ehrenamtliche Bürgermeister/innen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht

Am 20. April 2023 hat das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern in einem Rechtsstreit betreffend ehrenamtliche Bürgermeister/innen amtsangehöriger Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt, dass deren Aufwandsentschädigungen nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Parallele Entscheidungen traf das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt am 10. Mai 2023 für die Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Bürgermeister/innen der Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt.

17. Mai 2023

eureos Infoservice

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