Unsere Bewertungsgutachten
Unsere Bewertungsgutachten

Wir führen Unternehmensbewertungen für Unternehmen aller Größenordnungen durch. Dabei bestimmen Bewertungsanlass und unsere Funktion als Gutachter unmittelbar Umfang und Intensität der Analysen. Der jeweilige Auftragsinhalt wird daher nach Ihren Bedürfnissen festgelegt. Dazu bestimmen wir auf Basis unserer berufsständischen Standards ein geeignetes Bewertungsverfahren und bieten mit unserem Ansatz einen modularen Einstieg in die Analyse und Bewertung von Unternehmen.

Oftmals ist eine indikative Version ohne eingehende Markt- und Unternehmensanalyse und unter vereinfachenden Annahmen ausreichend. Dementsprechend können wir erste Anhaltspunkte für den Wert eines Unternehmens durch die Abschätzung von indikativen Unternehmenswerten liefern. Dies ist sinnvoll, wenn der Unternehmenswert nur überschlägig als „Richt- oder Argumentationswert“ bestimmt werden soll. Daher wird nur eine begrenzte Anzahl von Unterlagen benötigt, die meist ohnehin vorhanden sind. Als Hilfestellung erarbeiten wir eine Liste der erforderlichen Unterlagen. Mit dem Modul „Kurzversion“ bieten wir, ausgehend von einer ersten überschlägigen Analyse, eine indikative Bewertung an, die zu einer umfassenden Bewertung als Vollversion (IDW S 1) ausgebaut werden kann. Durch den modularen Einstieg wird eine transparente Bewertung gewährleistet. Die Ergebnisse werden zusammenfassend und nachvollziehbar in Form von Gutachten, Wertindikationen oder Ergebnispräsentationen dargestellt.

Soweit der Unternehmenswert bei Anteilskauf/-verkauf gesellschaftsrechtlich oder bei Kreditgebern durch „anerkannte Bewertungsverfahren“ ermittelt werden muss oder bei der Finanzverwaltung anerkannt werden soll, ist eine Unternehmensbewertung gemäß IDW S 1 zu empfehlen. Die Vollversion einer anerkannten Unternehmensbewertung erfolgt dementsprechend mit eingehender Markt- und Unternehmensanalyse. Sie erfüllt vollumfänglich die Anforderungen des Standards IDW S 1 unter Berücksichtigung gerichtlich anerkannter Bewertungsparameter. Die Unterlagen des Unternehmens werden auf inhaltliche Vollständigkeit und sachliche Schlüssigkeit beurteilt. Es erfolgen Anpassungen oder Bereinigungen einzelner Daten, soweit dies notwendig ist. So können, je nach Abgrenzung des Bewertungsobjektes, komplexe Konsolidierungen von Geschäftszahlen zwischen verbundenen Unternehmen, bei Konzernstrukturen oder Betriebsaufspaltungen erforderlich werden.

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Achim Jäkel
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