Startseite > Branchennews (Aktuelles) > Rückruf des BMF-Schreibens zu den GoBD

Wir beraten persönlich

tax · legal · audit · advisory

Rückruf des BMF-Schreibens zu den GoBD

26.08.2019

Mit Schreiben vom 11. Juli 2019 hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Neufassung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (GoBD) veröffentlicht (Newsbeitrag vom 1. August 2019). Nun wurde das Schreiben wieder zurückgerufen.

Das Schreiben wurde von der Homepage des BMF entfernt. Das BMF teilte mit, dass derzeit noch Abstimmungsbedarf bestehe. Genauere Gründe des Rückrufs sind jedoch nicht bekannt. Das neue BMF-Schreiben sollte das insbesondere aufgrund des technologischen Fortschritts veraltete BMF-Schreiben vom 14. November 2014 ersetzen. Aufgrund des Rückrufs ist zunächst weiterhin das alte BMF-Schreiben anzuwenden.

Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald das BMF das neue Schreiben zu den GoBD endgültig auf seiner Homepage veröffentlicht.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Christina Walter

Partnerin, Steuerberaterin

Telefon: +49 (0) 351 4976 1504

c.walter@eureos.de

Enrico Klar

Steuerberater

Telefon: +49 (0) 351 4976 1525

e.klar@eureos.de