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26.08.2019
Das Schreiben wurde von der Homepage des BMF entfernt. Das BMF teilte mit, dass derzeit noch Abstimmungsbedarf bestehe. Genauere Gründe des Rückrufs sind jedoch nicht bekannt. Das neue BMF-Schreiben sollte das insbesondere aufgrund des technologischen Fortschritts veraltete BMF-Schreiben vom 14. November 2014 ersetzen. Aufgrund des Rückrufs ist zunächst weiterhin das alte BMF-Schreiben anzuwenden.
Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald das BMF das neue Schreiben zu den GoBD endgültig auf seiner Homepage veröffentlicht.
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.