Neben den Informations- und Nachweispflichten im Rahmen des KWG-Belastungsausgleichs und von KWK-Anlagen- und Wärmenetzbetreibern benötigen die jeweiligen EEG-Ausgleichsregelungen geprüfte Abrechnungen.
eureos unterstützt Sie mit entsprechenden Testierungen bei der Erfüllung Ihrer energierechtlichen Verpflichtungen.
EEG
- Endabrechnung eines Netzbetreibers
- Endabrechnung eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens
- Endabrechnung eines Eigenversorgers
- Abrechnung eines EEG-Anlagenbetreibers
- Entgangene Netzentgelterlöse
- Besondere Ausgleichsregelungen stromintensive Unternehmen
KWKG
- Förderung von Wärme- und Kältenetzen
- Förderung von Wärme- und Kältespeichern
- Angaben eines Netzbetreibers
- Angaben eines Übertragungsnetzbetreibers
- Angaben eines Letztverbrauchers
Nach § 26 Abs. 2 Satz 1 ARegV sind bei einem teilweisen Übergang eines Energieversorgungsnetzes auf einen anderen Netzbetreiber die Erlösobergrenzen antragsweise neu festzulegen. Dabei ist anzugeben und zu begründen, welcher Erlösanteil dem übergehenden und dem verbleibenden Netzteil zuzurechnen ist. Die Summe beider Anteile darf die für dieses Netz insgesamt festgelegte Erlösobergrenze nicht überschreiten. In der Praxis lassen die Parteien diese Ermittlung von Wirtschaftsprüfern bestätigen.
eureos bietet entsprechende Prüfungen der Aufteilung von Erlösobergrenzen auf den aufnehmenden und den abgebenden Netzbetreiber zur Verwendung im Verwaltungsverfahren vor der zuständigen Regulierungsbehörde an.