Prüfung von speziellen Abschlüssen und Finanzaufstellungen
Prüfung von speziellen Abschlüssen und Finanzaufstellungen

Mit PS 480 und PS 490 hat das IDW Standards verabschiedet, die sich mit der Durchführung von Prüfungen und der Erteilung von Prüfungsurteilen für spezielle Abschlüsse oder Finanzaufstellungen außerhalb von Jahresabschlussprüfungen beschäftigen.

Rechnungslegungsgrundsätze für einen speziellen Zweck sind darauf ausgerichtet, den Informationsbedürfnissen bestimmter Adressaten gerecht zu werden (z. B. Rechnungslegungsbestimmungen für die Steuerbilanz oder vertraglich vereinbarte Rechnungslegungsgrundsätze). Hiernach aufgestellte Abschlüsse sind Abschlüsse für einen speziellen Zweck. Eine Beurteilung durch uns erfolgt entsprechend IDW PS 480.

Vergangenheitsorientierte Finanzaufstellungen (z. B. Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung) oder deren Bestandteile (z. B. Postenaufgliederungen) werden in der Praxis aus unterschiedlichen Gründen einer Prüfung unterzogen, um die Verlässlichkeit und Glaubhaftigkeit der daraus ableitbaren Informationen zu erhöhen. Bislang existierten dazu in Deutschland keine allgemeinen Verlautbarungen außerhalb der klassischen Abschlussprüfung. Mit IDW PS 490 stellt der Berufsstand eine fachliche Grundlage für solche Prüfungen zur Verfügung.

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Achim Jäkel
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Dr. Frank Juckel
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