Auch wenn Überwachungsfunktionen nicht an Dritte delegierbar sind, kann es für den Aufsichtsrat oder den Vorstand von Interesse sein, einen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung einzelner oder mehrerer Corporate Governance Systeme als Grundlage für die eigene Beurteilung zu beauftragen. Eine solche Prüfung der Wirksamkeit dieser Systeme durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer kann dem objektivierten Nachweis der ermessensfehlerfreien Ausübung der Organisations- und Sorgfaltspflichten des Vorstands und des Aufsichtsrats dienen. In der Praxis ist insbesondere die Prüfung jenes Teils des unternehmensweiten Risikomanagements, der sich mit den strategischen Risiken und den operativen Risiken aus der Geschäftstätigkeit (Risiken aus den Leistungserstellungsprozessen) befasst, relevant.
Unsere Prüfung umfasst sämtliche Grundelemente eines Risikomanagementsystems. Ziel unserer Systemprüfung ist die Beurteilung, inwieweit das Unternehmen durch Einrichtung eines RMS Vorsorge getroffen hat, wesentliche Risiken, die dem Erreichen der festgelegten Ziele des RMS entgegenstehen, rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen.