
Bei eureos profitieren Sie von unserer Erfahrung auf dem Gebiet der Zertifizierung von EU-Projekten. Wir verfügen über das fachliche Know-how aus risikoorientierten System- und Projektkontrollen. Von der Art des Audits hängt ab, wer das Audit durchführt.
So sind Wirtschaftsprüfer zur Erstellung von Auditzertifikaten (Bescheinigung über die Kostenaufstellung) befugt. Der jeweilige Zuwendungsempfänger kann dabei seinen externen Prüfer frei wählen. Auditzertifikate sind ab einem EU-Beitrag von TEUR 325 (ohne lump sums, flat rates und unit costs mit Ausnahme der Durchschnittspersonalkosten) am Ende des Projektes pro Partner verpflichtend und müssen von einem Wirtschaftsprüfer abgegeben werden.
Die freiwillig einzureichenden Methodenzertifikate kommen bei Teilnehmern in Betracht, die Personalkosten auf Basis von Stückkostensätzen gemäß den einrichtungsüblichen Buchhaltungsregeln abrechnen. Die Musterfinanzhilfevereinbarung (Annex 6) bietet hierfür eine vorformulierte Anleitung für die Ausstellung des Methodenzertifikats.
Das Programm Horizont 2020 sieht verschiedene Arten von Audits vor:
- Auditzertifikate (Certificate on the Financial Statement, CFS)
- Methodenzertifikat (Certificate on the Methodology, CoMUC)
- Audit durch die Europäische Kommission (second level audit)
- Audit durch den Europäischen Rechnungshof (third level audit)
Außerhalb der Prüfung stehen wir Ihnen gern in Abrechnungsbelangen, beispielsweise zu den nachstehenden Punkten, zur Verfügung:
- Personalkostenkalkulation
- Overheadkalkulation
- Ansatzfähigkeit von Kosten
- Auslegung von Richtlinien und Verordnungen