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6. Oktober 2020, Online-Seminar
Was war das für ein Jahresanfang: Die Verkündung der Corona-Pandemie hat alle Unternehmen und ihre Mitarbeiter erfasst. So plötzlich wie der Lockdown kam, so plötzlich waren Arbeitgeber gezwungen, einen betrieblichen Infektionsschutz einzuführen. Der Kontakt mit den Kunden musste jedoch aufrecht erhalten bleiben. Eltern mussten neben ihrer Arbeit zu Hause die Kinderbetreuung organisieren. Dies bedeutete in vielen Fällen das kurzfristige Angebot von Arbeiten aus dem Home- oder Mobileoffice. Mit Bewältigung der technischen Herausforderungen schätzt man nun die gewonnenen Vorteile. Die Transformation der Arbeitsprozesse bekam durch die Krise einen gewaltigen Schub. Nach einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) und der Deutschen Gesellschaft für Personalführung (DGFP) will fast die Hälfte der befragten 500 Unternehmen das Angebot von Home Office ausweiten. Ein „Zurück“ aus der eingeleiteten Digitalisierung der Arbeitswelt ist jedenfalls nicht zu erwarten. Bereits jetzt setzten viele Mitarbeiter die Flexibilität beim Arbeitsplatz als „Must-have“ voraus.
Der flexible Arbeitsplatz hat jedoch wesentlichen Einfluss auf den Datenschutz. Die Sicherheit der personenbezogenen Daten ist auch bei einem flexiblen Arbeitsplatz zu beachten. Nach Aufhebung des Katastrophenfalls sind Ausnahmereglungen entfallen. Der Übergang zum Regelbetrieb gerät dadurch umso mehr in den Fokus der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden.
Die erfahrenen und praxisorientierten Referenten freuten sich darauf, Ihnen den Weg zur datenschutzkonformen Arbeitsplatzflexibilität zu weisen.
Unser Online-Seminar bereitete alle wesentlichen Themen in 1 ½ Stunden für Sie auf:
Ist das Arbeiten im Home- oder Mobileoffice überhaupt mit dem Datenschutz vereinbar? Auf welche Sicherheitsrisiken muss sich bei der Auslagerung des Arbeitsplatzes vorbereitet werden? Wie erreiche ich die datenschutzrechtliche Compliance für das flexible Arbeiten? Welche Pflichten bestehen und wie sind diese im Unternehmen umsetzbar? Welche Sanktionen sind zu vermeiden?
Gerne beantworteten die Referenten Ihre Fragen.
Dr. Ralph Bartmuß
Rechtsanwalt, Steuerberater, Geschäftsführer
eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft
Heike Nikolov
Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht,
TÜV SÜD zertifizierte Datenschutzbeauftragte,
Partnerin e|s|b Dresden
Sandro Hänsel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht,
TÜV SÜD zertifizierter Datenschutzbeauftragter,
Geschäftsführender Partner e|s|b Dresden
Telefon: +49 (0) 351 81651 0
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Telefon: +49 (0) 351 4976 1501