Fachnews
Öffentlich-rechtliche Einrichtungen müssen sich bezüglich der Umsatzsteuer entscheiden!

Durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurde die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts grundlegend reformiert. Ab dem 1. Januar 2017 entfalten die neuen Vorgaben Wirkung, mit denen die Grenzen zwischen nicht umsatzsteuerbarem hoheitlichen Handeln und umsatzsteuerbarem unternehmerischen Handeln neu abgesteckt wurden. Betroffen hiervon sind alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts – Bund, Länder, Gemeinden, Zweckverbände aber ebenso auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (bspw. Universitäten sowie kirchliche Einrichtungen).

08.09.2016

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner
Doreen Adam
Doreen Adam

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e. V.)

Anja Richter
Anja Richter

Senior Associate, Steuerberaterin

eureos Infoservice

Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

Jetzt anmelden