Fachnews
Öffentlich-rechtliche Einrichtungen müssen sich bezüglich der Umsatzsteuer entscheiden!
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurde die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts grundlegend reformiert. Ab dem 1. Januar 2017 entfalten die neuen Vorgaben Wirkung, mit denen die Grenzen zwischen nicht umsatzsteuerbarem hoheitlichen Handeln und umsatzsteuerbarem unternehmerischen Handeln neu abgesteckt wurden. Betroffen hiervon sind alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts – Bund, Länder, Gemeinden, Zweckverbände aber ebenso auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (bspw. Universitäten sowie kirchliche Einrichtungen).
08.09.2016