Fachnews
Neues zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen
Mit mehreren Urteilen hatte der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur Entstehung eines geldwerten Vorteils bei der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen für Arbeitnehmer fortentwickelt und entschieden. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat sich nunmehr mit einer Kurzinfo vom 14. Juli 2014 zu den BFH-Urteilen geäußert. Demnach sollen die BFH-Urteile nicht im Bundessteuerblatt II veröffentlicht werden. Die Urteile sind insoweit nur in den entschiedenen Einzelfällen anzuwenden und nicht für die Finanzverwaltung maßgebend.
09.09.2014