Fachnews
Modernisierung des Spendennachweisverfahrens

Spenden und Mitgliedsbeiträge können grundsätzlich als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Zuwendende eine Zuwendungsbestätigung (Spendennachweis) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck vom Zuwendungsempfänger erhalten hat gemäß § 10b EStG in Verbindung mit § 50 Absatz 1 EStDV.

21.03.2017

Nach dem BMF-Schreiben vom 6. Februar 2017 erkennen die Finanzbehörden nun auch maschinell erstellte Zuwendungsbestätigungen an, die auf elektronischem Weg in Form schreibgeschützter Dokumente an die Zuwendenden übermittelt werden. Der Zuwendungsempfänger hat nach R 10b.1 Absatz 4 EStR die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen und das Vorliegen folgender Voraussetzungen zu bestätigen:

  1. die Zuwendungsbestätigungen entsprechen dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck,
  2. die Zuwendungsbestätigungen enthalten die Angabe über die Anzeige an das Finanzamt,
  3. eine rechtsverbindliche Unterschrift wird beim Druckvorgang als Faksimile eingeblendet oder es wird beim Druckvorgang eine solche Unterschrift in eingescannter Form verwendet,
  4. das Verfahren ist gegen unbefugten Eingriff gesichert,
  5. das Buchen der Zahlungen in der Finanzbuchhaltung und das Erstellen der Zuwendungsbestätigungen sind miteinander verbunden und die Summen können abgestimmt werden, und
  6. Aufbau und Ablauf des bei der Zuwendungsbestätigung angewandten maschinellen Verfahrens sind für die Finanzbehörden innerhalb angemessener Zeit prüfbar (analog § 145 AO); dies setzt eine Dokumentation voraus, die den Anforderungen der Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme genügt.

Die Form der Zuwendungsbestätigung bleibt also erhalten. Es kommt lediglich die Möglichkeit der Nutzung eines elektronischen Übermittlungsweges hinzu. Die Übermittlung der Zuwendungsbestätigung kann nach wie vor auch auf dem Postweg erfolgen.

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Dr. Ralph Bartmuß, Rechtsanwalt, Steuerberater

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Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e. V.)

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