Fachnews
Kindergärten von Kommunen sind Betriebe gewerblicher Art
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 12. Juli 2012 (I R 106/10), das am 19. September 2012 veröffentlicht wurde, entschieden, dass von Kommunen betriebene Kindertagesstätten keine Hoheitsbetriebe, sondern Betriebe gewerblicher Art sind.
02.10.2012
Dr. Ralph Bartmuß, Rechtsanwalt, Steuerberater
Sind Krumbholz, Rechtsanwältin, Steuerberaterin