Fachnews
Kein ermäßigter Steuerabzug für Frühstücksleistungen an Hotelgäste

Mit dem heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes vom 24. April 2013 (Az. XI R 3/11) wurde entschieden, dass bei einer Übernachtung im Hotel nur die unmittelbar der Übernachtung (Beherbergung) dienenden Leistungen dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen.

05.12.2013

Sören Münch, Steuerberater

Dr. Kerstin Bohne, Rechtsanwältin

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner
Dr. Kerstin Desens
Dr. Kerstin Desens

Senior Associate, Rechtsanwältin

eureos Infoservice

Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

Jetzt anmelden