Fachnews
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Netzentgelten
Mit der Neuregelung des Gewerbesteuergesetzes durch die Unternehmenssteuerreform 2008 wurden u.a. die Regelungen für die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen nach § 8 Nr.1 GewStG neu gefasst. Dazu wurde am 4. Juli 2008 ein gleichlautender Ländererlass zur Auslegung des neugefassten § 8 Nr. 1 GewStG von der Finanzverwaltung veröffentlicht. Dieser enthielt keine expliziten Hinweise zur gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Netzentgelten. Jedoch wurde von Seiten der Finanzverwaltung häufig die Auffassung vertreten, dass Netzentgelte hinzurechnungspflichtig seien.
02.10.2012
Dr. Ralph Bartmuß, Rechtsanwalt, Steuerberater
Sind Krumbholz, Rechtsanwältin, Steuerberaterin