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eureos vermittelt Prozessfinanzierer für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19

19.05.2020

Aktuell wird in der Wirtschaft intensiv darüber diskutiert, inwieweit über die freiwilligen Leistungen des Staates hinaus gegebenenfalls auch weitergehende Ansprüche auf Entschädigung bestehen. Das Problem der Durchsetzung solcher Ansprüche wird sein, dass die Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen laufen werden und wegen der hohen Kosten Betriebe das Prozessrisiko scheuen. Ein Ausweg ist die Finanzierung solcher Prozesse über Versicherungskonzerne, die als Prozessfinanzierer das Risiko abfedern.

Es gibt eine Reihe von Anspruchsgrundlagen für Unternehmen, die, obwohl sie nicht Verursacher der Pandemie sind, von Maßnahmen gegen die Pandemie wirtschaftlich teils schwer getroffen sind. Es wird zu erwarten sein, dass letztendlich erst der Bundesgerichtshof in letzter Instanz den Unternehmen rechtskräftig Ansprüche zusprechen wird und vor einer solch höchstrichterlichen Rechtsprechung die verantwortlichen Länder untergerichtliche Urteile wahrscheinlich nicht akzeptieren werden – sodass im Zusammenhang mit Verfahren um die Entschädigung um COVID-19 lange Verfahrensdauern mit hohen Prozesskosten zu erwarten sind. Es verhält sich im Übrigen durchaus so, dass diese Entschädigungsansprüche auch dann entstehen, wenn sich die Maßnahmen des Staates aus dem Blickwinkel des erkennenden Gerichts als rechtmäßig darstellen (wir hatten darüber bereits informiert). eureos vermittelt im Zusammenhang mit der Geltendmachung entsprechender Entschädigungsansprüche den Kontakt zu Prozessfinanzierern. Damit lässt sich absichern, dass sich Unternehmen zustehende Ansprüche sichern, ohne durch die Geltendmachung dieser Ansprüche in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu kommen.

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