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tax · legal · audit · advisory
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19.05.2020
Es gibt eine Reihe von Anspruchsgrundlagen für Unternehmen, die, obwohl sie nicht Verursacher der Pandemie sind, von Maßnahmen gegen die Pandemie wirtschaftlich teils schwer getroffen sind. Es wird zu erwarten sein, dass letztendlich erst der Bundesgerichtshof in letzter Instanz den Unternehmen rechtskräftig Ansprüche zusprechen wird und vor einer solch höchstrichterlichen Rechtsprechung die verantwortlichen Länder untergerichtliche Urteile wahrscheinlich nicht akzeptieren werden – sodass im Zusammenhang mit Verfahren um die Entschädigung um COVID-19 lange Verfahrensdauern mit hohen Prozesskosten zu erwarten sind. Es verhält sich im Übrigen durchaus so, dass diese Entschädigungsansprüche auch dann entstehen, wenn sich die Maßnahmen des Staates aus dem Blickwinkel des erkennenden Gerichts als rechtmäßig darstellen (wir hatten darüber bereits informiert). eureos vermittelt im Zusammenhang mit der Geltendmachung entsprechender Entschädigungsansprüche den Kontakt zu Prozessfinanzierern. Damit lässt sich absichern, dass sich Unternehmen zustehende Ansprüche sichern, ohne durch die Geltendmachung dieser Ansprüche in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu kommen.
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