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eureos Online-Seminar: Kleine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Intensiv-Update zum Jahressteuergesetz 2020 und dessen Regelungen für gemeinnützige Körperschaften

20. Mai 2021, 9:30 – 12:30 Uhr, Online-Seminar

Das Jahressteuergesetz 2020 setzt einige der lang diskutierten und erwarteten Änderungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts der Abgabeordnung (AO) um. Es ist die erste große Änderung der AO nach dem Jahr 2013.

Zu diesen Änderungen gehört die Konkretisierung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit (§ 57 AO). Nach den neu eingefügten Absätzen 3 und 4 könnten künftig Servicegesellschaften und Holding-Gesellschaften, die ausschließlich Anteile an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften halten, gemeinnützig sein. Und auch bereits bestehende gemeinnützige Körperschaften profitieren von der Neuregelung, wenn sie mit anderen gemeinnützigen Trägern zusammenarbeiten.

Die Regelungen zur Mittelweitergabe (§ 58 Nr. 1 und 2 AO) wurden zu einer einheitlichen Nummer zusammengefasst und damit deren Voraussetzungen erleichtert. Weiterhin wurden Freigrenzen (§ 64 AO) und Freibeträge (Übungsleiterpauschale, Ehrenamtspauschale) angepasst und Erleichterungen für kleine gemeinnützige Körperschaften eingeführt, z. B. durch die Nichtgeltung des Grundsatzes zeitnaher Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO) für diese.

Die wichtigsten Neuerungen stellten wir Ihnen in unserem Online-Seminar vor und zeigten Ihnen erforderlichen Handlungsbedarf – auch im Bereich von Satzungsänderungen.

Agenda

Unser Online-Seminar bereiteten alle wesentlichen Themen in drei Stunden für Sie auf:

9:30 – 10:15 Uhr Willkommen, Technisches

Übersicht Änderungskatalog, u. a.

  • Neue gemeinnützige Zwecke, neue Zweckbetriebe
  • Freigrenzen, Freibeträge, Spendenrecht
  • Vorteile für kleine Körperschaften (z. B. Nichtgeltung zeitnahe Mittelverwendung)
10:15 – 11:15 Uhr Die Konkretisierung des Unmittelbarkeitsgebots, § 57 Abs. 3 und 4 AO

  • Grundsatz der Unmittelbarkeit
  • Gemeinnützige Servicegesellschaften: Voraussetzungen und steuerliche Folgen
  • Auswirkungen bei bereits gemeinnützigen Körperschaften
  • Gemeinnützige Holdinggesellschaften
  • Fahrplan in die Gemeinnützigkeit
11:15 – 11:30 Uhr

11:30 – 12:30 Uhr

PAUSE

Mittelweiterleitung, § 58 Nr. 1 (neu) AO

  • Ausnahme vom Grundsatz der Unmittelbarkeit, Erleichterungen
  • Förderkörperschaften
  • Neue Vertrauensschutzregelungen

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Ihre Referentinnen

Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

Telefon: +49 (0) 341 9999 2120

a.werner@eureos.de

Doreen Adam

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)

Telefon: +49 (0) 351 4976 1503

d.adam@eureos.de