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18.11.2014
Das BMF hat ein 38-seitiges Schreiben zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht.
Damit werden mehrere alte Schreiben abgelöst, so die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS), die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen (GDPdU) sowie der FAQ zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung.
Das BMF äußert sich unter anderem zu folgenden Themen:
Die GoBD-Regelungen sind erstmals für Veranlagungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.
Das GoBD-Schreiben soll regelmäßig an den technischen Fortschritt, die Rechtsprechung und auftretende Praxisprobleme angepasst werden.
Nach wie vor sind nicht alle Forderungen der Wirtschaft bzw. der Verbände von der Finanzverwaltung im jetzt veröffentlichten BMF-Schreiben berücksichtigt worden. Dies betrifft z. B. eine eindeutige Definition des Begriffs „steuerrelevante Daten“.
Gern beraten wir Sie bei den sich stellenden Fragen. Für weitergehende Rückfragen und Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung
Ihre Ansprechpartner:
Jana Massow, Steuerberaterin
Christina Walter, Steuerberaterin