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BFH: Kein Anspruch auf Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 11. April 2013 (Az. V R 29/10) klargestellt, dass Kosten, die zur Strafverteidigung eines Geschäftsführers im Rahmen eines gegen ihn eingeleiteten, im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehenden Ermittlungsverfahrens nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen.

07.08.2013

Arell Buchta, Rechtsanwalt, Steuerberater

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