Fachnews
BFH hat keine Zweifel an der Verfassungmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzu- rechnung von Entgelten für die Nutzung von Betriebskapital

Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wurden u. a. die bisherigen Regelungen zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Entgelten für die Nutzung von Betriebskapital neu geregelt. Seit dem Erhebungszeitraum 2008 werden daher alle Zinsaufwendungen und Nutzungsvergütungen als Entgelte für die Nutzung von Betriebskapital anteilig dem Gewerbeertrag hinzugerechnet.

26.11.2012

Sören Münch, Steuerberater

Arell Buchta, Rechtsanwalt, Steuerberater

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner
Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht

eureos Infoservice

Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

Jetzt anmelden