Bezügeberichte nach Landeshaushaltsrecht
Bezügeberichte nach Landeshaushaltsrecht

Bei Bundesbeteiligungen umfasst die Prüfung nach § 53 HGrG stets auch einen sogenannten Bericht über die Bezüge des Aufsichtsrats, der Geschäftsleitung und der leitenden Angestellten („Bezügebericht“ gem. VwV zu § 65 BHO – Hinweise für die Verwaltung von Bundesbeteiligungen). Nach Landesrecht ist dies nicht obligatorisch. Gem. der VwV zu § 68 SäHO wird der Freistaat Sachsen jedoch in diesen Fällen die Erstellung eines vertraulichen Berichts beantragen.

Wir bieten entsprechende Prüfungen an und beurteilen darin die Übereinstimmung der gewährten Bezüge mit den dienstvertraglichen Regelungen. Über die Ergebnisse erstellen wir einen Bezügebericht gem. VwV SäHO.

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Dr. Frank Juckel
Dr. Frank Juckel

Partner, Wirtschaftsprüfer

Achim Jäkel
Achim Jäkel

Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden