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BAG: Sachgrundlose Befristung – Drei-Jahres-Grenze für „Zuvor-Beschäftigung“
Mit Urteil vom 6. April 2011 hat das BAG entschieden, dass eine mehr als drei Jahre zurückliegende Vorbeschäftigung des Arbeitnehmers einer sachgrundlosen Befristung nicht entgegensteht.
09.05.2011
Dagmar Stabernack, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht