Heute (17. Dezember 2019) wurde das „Jahressteuergesetz 2019“ (Newsbeitrag vom 9. Mai 2019) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Da das Gesetz für die Änderung des § 25 Abs. 1 UStG keine Übergangsfrist enthält, ist Margenbesteuerung bereits ab morgen, dem 18. Dezember 2019, auch auf Umsätze an andere Unternehmer anzuwenden!
Eine Übergangsfrist konnte bisher, trotz massiver Proteste seitens der Verbände und Wirtschaft, nicht erreicht werden.
Hinsichtlich der weitreichenden Konsequenzen der Gesetzesänderung verweisen wir auf unseren Newsletter vom 12. Dezember 2019.
Für Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.