Fachnews
Anerkennung der Rückstellungen für Kostenüberdeckungen in der Steuerbilanz
Mit Urteil vom 6. Februar 2013, das am 15. Mai 2013 veröffentlicht worden ist, hat der Bundesfinanzhof entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Vorschriften gebildete Rückstellungen für Kostenüberdeckungen für steuerliche Zwecke anzuerkennen sind.
05.06.2013
Dr. Ralph Bartmuß, Rechtsanwalt, Steuerberater
Sind Krumbholz, Rechtsanwältin, Steuerberaterin