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Ambulante Zytostatika - Keine endgültige Klärung der umsatzsteuerlichen Behandlung durch den EuGH
Mit Spannung wurde das Urteil des EuGH zur Umsatzsteuer bei der Abgabe von Zytostatika durch eine Krankenhausapotheke an ermächtigte Chefärzte erwartet. Im Urteil vom 13. März 2014 (Az.: C-366/12) konnte sich das Gericht jedoch keine abschließende Meinung bilden, sondern hat den Fall zur weiteren Aufklärung an den BFH zurückverwiesen.
08.04.2014