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Ambulante Abgabe von Zytostatika ist Zweckbetrieb

Am 31. Juli 2013 fand die mündliche Verhandlung beim BFH zum Thema der ertragsteuerlichen Behandlung der Abgabe von Zytostatika an ambulante Krebspatienten statt. Nach den uns vorliegenden Informationen sieht der BFH nunmehr darin – entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung - keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, sondern einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb. In unserem nachfolgenden Beitrag haben wir alle aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.

03.09.2013

Doreen Adam, Steuerberaterin

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